Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann im Bürgerbüro beantragt werden. Dieser wird vom Generalbundesanwalt ausgestellt und von dort aus versandt.
Einzelpersonen müssen zum Beantragen persönlich im Bürgerbüro vorsprechen und ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Bei Firmen benötigen wir die Angabe zur Rechtsform (z.B. GmbH) und die Registernummer.
Soll der Auszug bei einer Behörde vorgelegt werden, benötigen wir die vollständige Anschrift und die Angabe des Verwendungszwecks.
Gebühr
Die Gebühr beträgt jeweils 13 Euro und muss direkt bei der Beantragung bezahlt werden.
Bürgerbüro
Neubau/Erdgeschoss, Zimmer 0.02
Montag, Dienstag, Freitag: 08.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)
Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr (durchgehend)
1. Samstag im Monat: 09.00 - 12.00 Uhr
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am Lech
Telefon: 08191/128-300
Telefax: 08191/128-170
buergerbuero@landsberg.de