Corona: Informationen
Die Informationen zum Coronavirus werden von Tag zu Tag mehr. Einige Neuigkeiten haben sich kurze Zeit später dann auch schon wieder überholt. Wir wollen Ihnen auf dieser Informationsplattform alle wichtigen und relevanten Informationen zusammenstellen, die unser Zusammenleben in Landsberg am Lech betreffen. Sie können Ihre Fragen auch telefonisch stellen (keine Impftermine).
> Wichtige Informationen der Stadt Landsberg am Lech für Unternehmen hier.
Corona-Infos des Landratsamtes Landsberg am Lech:
> Hotline: 08191/129 -1680
> Aktuelle Informationen: https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/fragen-antworten-zu-corona/
> Testzentrum im Landkreis Landsberg am Lech am Pandemiezentrum in Penzing:
terminvereinbarung-coronatest.landkreis-landsberg.de
> Impfzentrum des Landkreises Landsberg am Lech: 08191/129 -1870
Corona-Schnellteststationen:
> Hier finden Sie eine Übersicht über alle Corona-Schnellteststationen in Landsberg am Lech
Fragen und Antworten rund um das Thema Corona finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriumswww.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq
Unsere Bitte: Achten Sie auf sich und andere. Bleiben Sie bitte gesund! Unterstützen Sie bitte weiterhin unsere örtliche Gastronomie. Und bitte unterstützen Sie auch weiterhin unseren lokalen Einzelhandel. landsberg-haelt-zusammen.de damit wir gemeinsam gut durch diese Zeit kommen.
Aktuelle Zahlen: Aktueller Stand - Landratsamt Landsberg Dashboard
Wichtige Informationen
Die Stadtverwaltung und ihre Einrichtungen
Die Stadtverwaltung Landsberg hat derzeit von Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr für Sie geöffnet. Nachmittags bieten wir Ihnen nach telefonischer Absprache gerne Termine an.
Aktuelle Regelungen
Übersicht: Hier werden Corona-Schnelltests angeboten
Bereits seit dem Sommer 2020 werden Schnelltests im Testzentrum Penzing durchgeführt, seit März dieses Jahres ist dies auch in einigen Apotheken in der Stadt und im Landkreis sowie direkt in der Altstadt am Hauptplatz im hölzernen Marktstand (Höhe Salzgasse) möglich. An allen Stationen werden die Schnelltests ausschließlich von geschultem Fachpersonal durchgeführt. Infos zur Anmeldung in Penzing finden Sie hier; im hölzernen Marktstand können Sie sich online unter www.schnelltest-apotheke.de oder telefonisch unter 08191/4020 anmelden.
Das Bayerische Rote Kreuz Landsberg bietet eine weitere Schnell-Teststation in Landsberg an: im Historischen Rathaus (im "Stillen Gang"). Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.
Weitere Infos und Adressen finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes unter www.landkreis-landsberg.de.
Die Teststationen auf einen Blick:
Corona-Testzentrum am Pandemiezentrum in Penzing
Fliegerhorst Penzing, Kauferinger Straße
Anmeldung unter Telefon 08191-129-1770 oder online.
BRK Landsberg
Das Bayerische Rote Kreuz Landsberg bietet eine weitere Schnell-Teststation in Landsberg an: im Historischen Rathaus (im "Stillen Gang"). Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.
Teststation hölzerner Marktstand (Altstadt Höhe Salzgasse)
Anmeldung unter www.schnelltest-apotheke.de oder unter Telefon 08191/40 20.
Wenden Sie sich auch an Ihren Hausarzt, denn auch diese bieten zum Teil die Corona-Schnelltests an. Zahlreiche Apotheken im Landkreis Landsberg am Lech bieten ebenfalls Antigen-Schnelltests an - eine Liste finden Sie unter www.landkreis-landsberg.de
Öffentliche Toiletten
Öffentliche Toiletten finden Sie hier:
Historisches Rathaus
Sandauer Tor (Behindertengerechte Toilette, Herren-Toilette derzeit geschlossen)
Tiefgarage Schloßberg
Tiefgarage Lechstraße
Waitzinger Wiese
Alter Friedhof
Wie im gesamten Gebiet der Innenstadt wird auch beim Betreten der jeweiligen Toiletten um das Tragen einer Maske gebeten.
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft.
Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen. Sie reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten/des Geschädigten ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohung sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen, Freiheitsberaubung bis hin zu Vergewaltigungen oder gar Schlimmerem.
Hilfe erhalten Sie hier:
- In akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei!
Polizei in Landsberg am Lech: 110 oder 08191 - 932 0
Polizei in Dießen: 110 oder 08807 - 9211 0
Kriminalpolizei in Fürstenfeldbruck Bereich "Kriminalitätsopfer" 110 oder 08141 - 612 315
- Krisendienst Psychiatrie
Der Krisendienst Psychiatrie ist ein Angebot zur psychiatrischen Soforthilfe für die Bürgerinnen und Bürger Oberbayerns. Menschen in seelischen Krisen, Mitbetroffene und Angehörige erhalten hier qualifizierte Beratung und Unterstützung. Wir sind täglich für Sie da.
0180 - 6 55 30 00
krisendienst-psychiatrie.de
via – Beratungsstelle Landsberg
Tel.- Nr.: 08191/ 940 69 87
Persönliche Beratung jeden 1. Und 3. Montag im Monat, 11:00 – 15:00 Uhr- via – Zentrale Augsburg
Beratung für von Gewalt betroffene Frauen: 0821/ 450 339 10
Beratung für von Gewalt betroffene Männer: 0821/ 450 339 20
Kontakt über E-Mail: via@awo-augsburg.de
Website: https://www.awo-augsburg.de/familie-kinder-frauen/via-anlaufstelle-fuer-wege-aus-der-gewalt.html
- Frauenhaus Augsburg
Tel.-Nr.: 0821/ 650 8740 10
Website: https://www.awo-augsburg.de/index.php/familie-kinder-frauen/frauenhaus-augsburg.html
- Frauenhaus Murnau
Wir unterstützen Sie und ihre Kinder in Fällen Häuslicher Gewalt
08841 - 5711
Frauenhaus Murnau online
- WEISSER RING Kriminalitätsopfer Landsberg
Umfassende Hilfe für Menschen, die von Straftaten betroffen sind: Darum geht es uns. Deshalb unterstützen wir Betroffene ganz praktisch, setzen uns politisch für die Belange der Opfer ein und engagieren uns für die Kriminalprävention.
116 006 oder 0151 - 55164617
weisser-ring.de
- AWO-Mehrgenerationenhaus Landsberg am Lech
In den Beratungsstellen der AWO Oberbayern können sich Eltern, Kinder und Jugendliche von unseren Fachkräften in Einzel- und/oder Familiengesprächenn beraten und unterstützen lassen
08191 - 30 52 791
awo-obb-familie.de
- SOS Beratungsstelle- Fachstelle für Opfer von sexuellem Missbrauch
Mit unserem neuen Angebot wollen wir Kindern und Jugendlichen helfen, die Opfer sexueller Gewalt oder Missbrauch geworden sind. Opfer und deren Bezugspersonen können bei uns beraten und unterstützt werden.
08191 - 91189 0
Fachstelle für Opfer von sexuellem Missbrauch online
- SOS Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Wir sind Ansprechpartner für alle Familien aus dem Landkreis Landsberg am Lech. Psychologische und pädagogische Fachkräfte beraten Kinder, Jugendliche und Eltern kostenlos bei allen kleinen und großen Sorgen – ob es sich um Streit mit Freunden/innen, Schulschwierigkeiten, Streitigkeiten innerhalb der Familie, Trennungs- oder Scheidungssituationen handelt bis hin zu handfesten Problemen wie häusliche Gewalt. Die Fachkräfte suchen mit den Betroffenen nach Hintergründen und entwickeln mit ihnen zusammen sinnvolle Lösungen. Selbstverständlich unterliegen die Beratungen der Schweigepflicht und dem Datenschutzgesetz.
Während der aktuellen Corona-Situation werden alle Beratungen telefonisch oder per Videoberatung durchgeführt.
Die Beratungsstelle ist telefonisch erreichbar von Montag – Freitag von 9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr: 08191 – 911 890
www.sos-kinderdorf.de\kinderdorf-ammersee-lech\aktuelles
- Caritasverband Landsberg am Lech e.V.
Beratungsangebote über viele Bereiche
08191 - 3860
caritas-landsberg.de
- Condrobs Landsberg am Lech
Seit 2009 bietet unsere Beratungs- und Behandlungsstelle Menschen mit Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht sowie ihren Angehörigen aus dem Landkreis Landsberg kompetente Beratung sowie individuelle Möglichkeiten zur Ambulanten Rehabilitation, Nachsorge nach stationären Aufenthalten und Betreutes Einzelwohnen.
08191 - 6573683
condrobs.de
- KIBS - Jungen
Hauptangebot von KIBS ist die persönliche Information, Beratung und Betreuung von Jungen und jungen Männern, die von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffen sind oder waren.
089/231716-9120
kinderschutz.de
- MIM – Das Münchner Informationszentrum für Männer
Sie sind männlich und benötigen Beratung zum Thema häusliche Gewalt.
Melden Sie sich bei uns unter folgender Nummer:
089 - 5439556
maennerzentrum.de
- Amt für Jugend und Familie
Beratungsleistungen und Hilfen
08191 - 129 1206
landkreis-landsberg.de
- KoKi Netzwerk frühe Kindheit im Landkreis Landsberg am Lech
Beratungsleistungen und Hilfen
08191 - 129 1011
landkreis-landsberg.de
- Amtsgericht Landsberg am Lech
08191 - 108 0
justiz.bayern.de
- Bayern gegen Gewalt
Die weltweite Corona-Krise belastet viele Menschen, körperlich und seelisch. Öfter als sonst kann es in Beziehungen und Familien zu Streit kommen – und manchmal auch zu häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt. Mehrere Anlaufstellen bieten Hilfe bei Gewalt. Sie arbeiten auch während der Pandemie weiter und unterstützen gewaltbetroffene Menschen mit aller Kraft. Damit Konflikte erst gar nicht entstehen, bieten Beratungsstellen Paaren und Familien ihre Unterstützung an. Auf dieser Website finden Sie alle Infos, Telefonnummern und Links.
www.bayern-gegen-gewalt.de
- Aktion "Kein Kind alleine lassen"
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und sein Team haben eine Website gestartet. Hier finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt in der Corona-Krise tun können.
www.kein-kind-alleine-lassen.de
Maßnahmen der Stadt Landsberg am Lech
Mit Beschluss vom 18. März 2020 stellt die Stadt Landsberg am Lech für finanzielle Belastungen, die im Zusammenhang mir dem Corona-Virus stehen Hilfen zur Verfügung:
Der Stadtrat beschließt, sich auf kommunaler Ebene dem Vorschlag des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zur Gewährung von Liquiditätshilfen anzuschließen. Danach gilt folgendes:
- Die Gewährung von Stundungen an Betroffene der Corona-Epidemie wird erleichtert. Der Oberbürgermeister kann auf Antrag Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Es werden dabei keine strengen Anforderungen gestellt. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
- Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen auf Antrag unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation für den Antragsteller wird dadurch verbessert.
- Vorauszahlungen der Gewerbesteuer können auf Antrag reduziert oder auf null gesetzt werden. Der Antrag ist grs. an das Finanzamt zu stellen. Eine schnelle Bearbeitung wurde vom Finanzministerium zugesichert. Ausnahmsweise kann die Vorauszahlung auf Antrag auch von der Stadt reduziert oder auf null gesetzt werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
- Bis zu einer etwaigen bundeseinheitlichen Regelung gilt Folgendes: Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat kann verzichtet werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Epidemie ursächlich ist.
Die Stundung oder Reduzierung der Gewerbesteuer kann hier beantragt werden.
Soweit Einrichtungen der Stadt geschlossen haben oder noch schließen oder ihren Betrieb einschränken, wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Musikschule, Stadtbücherei, Mittagsbetreuung an den Grundschulen gilt folgendes:
- Monatlich anfallende Gebühren, wie z.B. Betreuungsgebühren, Elternbeiträge, Spielgeld, Verpflegungsgebühren werden – soweit für den Monat März 2020 bereits erhoben – gutgeschrieben für den ersten Monat der Wiederinbetriebnahme.
Soweit sich die Träger der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet dem anschließen, gilt das dadurch entstandene Defizit als begründetes, vom Träger nicht zu verantwortendes Defizit im Sinne der Trägervereinbarung und wird von der Stadt Landsberg am Lech übernommen. - Für die Zeit der Schließung wird die Erhebung der Gebühren, Entgelte ab sofort eingestellt.
- Jährlich anfallende Gebühren werden grundsätzlich – bezogen auf die Zeit der Schließung – anteilig reduziert und ggf. rückerstattet.
- Bei geringeren Jahresgebühren, wie z.B. der Jahresbeitrag der Stadtbibliothek (15,-€) wird der Zeitraum der Gültigkeit um den Zeitraum der Schließung verlängert. Das bedeutet: Wenn die Stadtbibliothek z.B. 2 Monate schließen würde, wird die nächste Jahresgebühr erst nach 14 Monaten abgerechnet.
Bei bestehenden Verträgen für ausgefallene bzw. abgesagte Gastspiele und andere kulturelle Veranstaltungen, bei denen die Stadt Vertragspartner ist, wird in jedem Einzelfall geprüft, ob die Veranstaltung verschoben werden kann und welche finanziellen Leistungen ggf. zu erbringen sind.
Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren kann verzichtet werden.
Ausstehende Miet- oder Pachtzahlungen aus Verträgen zwischen der Stadt und mit von Corona betroffenen Bürgerinnen und Bürgern oder Betrieben der Stadt können zinslos gestundet und im Notfall ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Einforderung eine erhebliche Härte darstellen würde.
Zur Unterstützung von Hilfsorganisationen und sozialen Trägern im Rahmen kommunaler Aufgaben bildet die Stadt einen städtischen Unterstützungstopf. Dafür werden die bisher noch nicht verbrauchten Haushaltsmittel des Öko-Kontos in Höhe von 970.000,- EUR umgeschichtet. Das Öko-Konto wird dann im Zuge des Nachtrags wieder aufgefüllt.
Informationen - FAQs der Ministerien
An die Staatsministerien werden viele Fragen gestellt. Auf folgenden Seiten werden die Antworten zusammengefasst,
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf folgenden Seiten:
- FAQ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Insbesondere zu den Themen Krisenstab, Allgemeine Situation, Reisebeschränkungen, Grenzkontrollen, Quarantäne, private Vorsorge, öffentliches Leben/Veranstaltungen und Migration
- FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit Insbesondere zu Informationsmaterialien und Hotlines
- FAQ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit Insbesondere zu gesundheitlichen Fragen und zu Fragen der Prävention
- FAQ des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Insbesondere Fragen zu Erkrankung, Vorbeugung und Diagnostik
- FAQ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Insbesondere Fragen und Antworten speziell für die Land- und Forstwirtschaft
- FAQ des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration Insbesondere Fragen zur beschränkten Ausgangssperre
Erste Anlaufstation für Unternehmen
Erste Anlaufstation: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat eine Reihe an Links zur Verfügung gestellt wo Selbstständige und Unternehmen schnelle Informationen zu Förderungen und Unterstützungsangeboten bekommen.
Bayerisches Wirtschaftsministerium zu Corona
Unterstützung für betroffene Unternehmen
- Corona Soforthilfe
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Corona-Krise besonders geschädigt wurden. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen der Freien Berufe gestellt werden, die eine Betriebs- oder Arbeitsstätte in Bayern haben. Weitere Informationen finden Sie hier: stmwi.bayern.de
- Grundsicherung für Kleinunternehmer
Während die „Corona-Soforthilfe“ die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens sichern soll, können Einkommensausfälle bei Kleinunternehmern und Soloselbstständigen auch zu einer Gefährdung der privaten wirtschaftlichen Existenz führen.
Für diese wurde der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) vereinfacht. Wenn das Unternehmen unabhängig von den Einflüssen der Corona-Krise als tragfähig anzusehen ist, muss der Unternehmer nicht für Vermittlungsvorschläge in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfalls gesichert werden.Weitere Informationen zur Corona-Grundsicherung finden Sie hier über die Agentur für Arbeit.
- Finanzielle Unterstützungsangebote
in Form von Darlehensprodukten der LfA-Förderbank Bayern sowie der KfW und den Bürgschaftsprogrammen der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB). Primäres Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität, die es Unternehmen ermöglicht, schwierige Zeiten zu überbrücken und sich zu stabilisieren. Erster Ansprechpartner für diese finanziellen Unterstützungsangebote ist grundsätzlich die Hausbank!
LfA-Förderbank Bayern
KfW
Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Kurzarbeit
Wird in Folge des Coronavirus eine vorübergehende Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten notwendig, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld, ihre zuständige Arbeitsagentur sowie eine Online-Anzeige- bzw. eine Antragsfunktion finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: ba-arbeitgebernews.de
- Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steuerzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden. Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.
Weiter Informationen finden Sie hier: bundesfinanzministerium.de
Ist der Wildpark/ Lechpark Pössinger Au geöffnet?
Der Lechpark Pössinger Au ist durchgehend geöffnet.
Weitere Informationen auf www.landsberg.de/lechpark.