Lechwehr

Aufruf zur Bewerbung für die Schöffen

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.


Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 31.03.2023 schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech abgegeben werden.
Es werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort mit Straße und Hausnummer.


Das Bewerbungsformular ist hier abrufbar und liegt im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Die Schöffenbekanntmachung finden Sie hier.