Corona-Pandemie: Regelung der Standesämter
Die Coronavirus-Pandemie hat bereits zu einschneidenden Änderungen in vielen Lebensbereichen geführt. Auch der Ablauf auf den Standesämtern ist dadurch betroffen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern gibt dazu folgendes bekannt:
Gemäß Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums vom 16.03.2020 wurden Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Standesamtliche Eheschließungen, soweit nur die Eheleute, unter Umständen ein Dolmetscher und gegebenenfalls die Trauzeugen teilnehmen, sind nicht vom Veranstaltungsverbot der Allgemeinverfügung erfasst. Es handelt sich hier um die Vornahme einer Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und keine Veranstaltung im Sinne der Verfügung.
Nicht möglich sind Zeremonien mit weiteren Hochzeitsgästen. Dies entspräche einer Veranstaltung, die nach oben genannter Verfügung verboten ist.
Eine Verschiebung der Eheschließung ist auf Wunsch möglich. Die Eheschließung muss dann gegebenenfalls erneut angemeldet werden. Soweit möglich, können die früheren Anmeldeunterlagen verwendet werden.
Im Zuge der Pandemiebekämpfung versuchen Behörden, den Bürgerkontakt weitestgehend zu reduzieren. Allgemein gilt: Standesamtliche Amtshandlungen, die zwingend einen persönlichen Bürgerkontakt erfordern weil beispielsweise Erklärungen öffentlich zu beurkunden oder zu beglaubigen sind, sind unter Berücksichtigung der Belange des Infektionsschutzes vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Personen in einem Raum, den Mindestabstand zwischenden Anwesenden und Desinfektionsmaßnahmen.
Soweit möglich, sollte auf Kontaktmöglichkeiten verwiesen werden, die keine persönliche Vorsprache beim Standesamt erfordern, z. B. schriftliche Anzeigen, Urkundenanforderungen. Es sollte auch geprüft werden, ob der Behördengang verschiebbar ist.
Weitere Informationen erteilt das Standesamt unter der Telefonnummer 08191/128 228 oder Mi.-Fr. 08191/128 326.