Lechwehr

Parkgebührenbefreiung für E-Autos eingestellt

Der Stadtrat hatte sich bereits in der Novembersitzung dafür ausgesprochen, die Gebührenbefreiung für
E-Fahrzeuge an den oberirdischen Parkplätzen einzustellen. Die Neuregelung gilt seit 1. Februar 2023. Es gab eine zweiwöchige Übergangsfrist.

Grundlage für diese Entscheidung bildeten die Zahlen des Kraftfahrzeugbundesamtes, denn bereits 2021 verfügten über 42,9 Prozent aller neu zugelassenen Fahrzeuge über einen alternativen Antrieb (Elektro, Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff). Der Erlass der Parkgebühren für E-Fahrzeuge war 2016 vom Stadtrat als Anreiz gesetzt worden, um auf ein umweltfreundliches Fahrzeug umzusteigen. Dieser wurde damit nach sieben Jahren eingestellt.

Des Weiteren wurden die Parkgebühren für die Tiefgaragen sowie für die oberirdischen Parkplätze in Landsberg moderat angehoben, vor allem um die gestiegenen Energiekosten auszugleichen. Der Stadtrat war den Vorschlägen der Stadtwerke gefolgt, nachdem die Parkgebühren zuletzt 2015 angepasst worden waren.

Die Gebühren für die Parkgaragen wurden von sechs auf sieben Euro (Tageskarte) und von 60 auf 70 Cent pro halber Stunde erhöht. Private Dauerparker zahlen zukünftig statt 75 Euro nunmehr 87,50 Euro pro Monat.

Seit dem 1. Februar 2023 gilt gleichzeitig die neue Gebührenregelung für die Von-Kühlmannstraße und den „Papierfleck“: Bei einer Höchstparkdauer von drei Stunden sind dann zwischen 9 Uhr und 18 Uhr pro Stunde 1,50 Euro zu entrichten.

Leider ist es nicht möglich, dass die Standard-Parkscheinautomaten Geld wechseln. Derzeit kann schon an fünf von 18 Automaten mit der Giro- bzw. Kreditkarte bezahlt werden. Geplant ist, in den kommenden Jahren alle Automaten umzustellen – in diesem Jahr werden zwei weitere Automaten mit der Möglichkeit der Kartenzahlung aufgestellt.

Die Standorte der Automaten mit Kartenterminals sind:

  • Infanterieplatz
  • Holzmarkt
  • Papierfleck-Nord
  • Vorderer Anger-Süd (Hs.Nr. 280/281)
  • Von-Kühlmann-Straße gegenüber Hs.Nr. 9