Vorläufige Änderungen beim Ablauf von Beerdigungen
Die Coronavirus-Pandemie hat bereits zu einschneidenden Änderungen in vielen Lebensbereichen geführt. Auch der Ablauf von Beerdigungen ist dadurch betroffen.
Die Stadt Landsberg am Lech führt nach Möglichkeit alle Erdbestattungen durch. Dazu müssen die folgenden Vorgaben vom Teilnehmerkreis eingehalten werden:
• Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Personenkreis.
• Die Teilnehmerzahl beträgt maximal 15 Personen. Die Bestattungsmitarbeiter und der Pfarrer oder Trauerredner werden nicht mit eingerechnet.
• Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
• Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
Zur Vermeidung von Infektionen müssen weitere Vorgaben eingehalten werden:
• Die teilnehmenden Personen sind angehalten, einen Abstand von 1,5 m zueinander einzuhalten.
• Trauerfeiern werden grundsätzlich nur im Freien durchgeführt. Bei schlechter Witterung kann die Trauerfeier in der Aussegnungshalle stattfinden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist.
• Türen (insbesondere zu Friedhof, Leichenhaus, Trauerhalle) müssen für die Zeit der Bestattung geöffnet bleiben.
• Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
• Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
• Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig.
• Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Landsberg am Lech teilt weiter mit, dass für Urnenbestattungen derzeit keine Termine vergeben werden können. Auf Antrag kann die 96 Stunden-Frist für Erdbestattungen kann ausgesetzt werden, z. B. falls ein größerer Teilnehmerkreis als 15 Personen erwartet wird.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Friedhofsverwaltung, Telefon: 08181 128 231 oder das Bestattungsunternehmen.