Lechwehr

Zuschuss für die Jugendarbeit

Sportvereine und Schützenvereine sowie sonstige Vereine und Verbände, die nach ihrer Satzung aktive Jugendarbeit leisten, erhalten von der Stadt Landsberg am Lech für die laufende Jugendarbeit nach den Jugend-, und Sportförderungsrichtlinien Zuschüsse.


Bei der Antragstellung muss folgender Termin beachtet werden:
Sowohl Anträge von allgemeinen Jugendgruppen für Zuschüsse nach den Jugendförderungsrichtlinien, als auch Anträge von Sport- und Schützenvereinen müssen bis spätestens 1. März 2023 bei der Stadt Landsberg am Lech abgegeben werden. Den Anträgen der Sport- und Schützenvereine ist die Bestandsmeldung an den jeweiligen Dachverband bzw. den Bayerischen Sportschützenbund oder den Bayerischen Landessportverband (BLSV) beizufügen.


Zusätzlich sind die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den jeweiligen Förderrichtlinien durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Bei Sport- und Schützenvereinen sind dies insbesondere die aktive Jugendarbeit und die Beitragssätze. Für Zuschüsse nach den Jugendförderrichtlinien ist neben der aktiven Jugendarbeit die Steuerbegünstigung nachzuweisen.


Die formlosen Anträge können an die Stadt Landsberg am Lech, Referat Schule Jugend Sport, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech geschickt werden. Es ist auch eine Meldung per E-Mail an folgende Adresse möglich: schulen@landsberg.de