Lechwehr

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan ist das grobmaschige Planungsinstrument für das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die Art der Bodennutzung, wie sie sich aus der Art der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, in den Grundzügen dar. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, er weist jedoch keine unmittelbare Außenwirkung für die Öffentlichkeit auf. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg wurde am 10.08.2001 wirksam.

Zurzeit liegt er mit aktualisierter Datengrundlage, in der Fassung vom 31.10.2014, als sogenannter informeller Flächennutzungsplan vor. 
Alle rechtswirksamen Änderungen sind berücksichtigt.

Aktuell wird der Flächennutzungsplan wieder neu aufgestellt. Alle Informationen dazu finden Sie auf www.flaechennutzungsplan-landsberg.de.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der Flächennutzungsplanung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an der Flächennutzungsplanung mit seinen Fachplanungen (Landschaftsplan und Verkehrsentwicklungsplan) erfolgt mehrstufig:

Vom 8. April bis 17. Mai 2019 erfolgte die sogenannte „frühzeitige Beteiligung“ der Öffentlichkeit und der Behörden nach Baugesetzbuch (§§ 3/4 Abs. 1 BauGB) zum Planvorentwurf. Dieser Verfahrensschritt ist nun abgeschlossen.

Die ausgelegten Unterlagen zum Flächennutzungsplanvorentwurf mit integriertem Landschaftsplan - Planteil- und Begründung sowie die dazugehörigen Anlagen
können aber nach wie vor am Ende der Seite heruntergeladen werden.

Die Stellungnahmen werden nun ausgewertet und dann dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung (Abwägung) vorgelegt. Nach einer weiteren Überarbeitung der Pläne erfolgt dann eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach Baugesetzbuch (§§ 3/4 Abs. 2 BauGB) zum Planentwurf.

Dieser nächste Verfahrensschritt ist für die erste Jahreshälfte 2020 geplant.