Lechwehr

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)


Die Städtebauförderung mit ihren vielfältigen Programmen ist wesentlicher Bestandteil in der Bewältigung neuer Aufgaben und Herausforderungen zur Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen. Die Stadt Landsberg am Lech profitiert davon in mehreren Städtebauförderungsprogrammen: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und weitere Sonderprogramme, wie „Militärkonversion“ und „Innenstädte beleben“.

Mit der Neuauflage der „Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR; 2019)“ wurden die Fördervoraussetzungen spezifiziert:

Die Förderung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme setzt neben der Berücksichtigung von Förderzweck und Förderschwerpunkten (Nr. 1) voraus, dass die Gemeinde für das jeweilige Gebiet im Regelfall ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufstellt, in dem die Ziele und Maßnahmen dargestellt sind und das den erforderlichen Bezug zur Gesamtentwicklung der Gemeinde hat“ (4.1 und 4.1.1). Darüber hinaus sind die Maßnahmen zu priorisieren sowie mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht zu versehen. Diese Anforderungen erfüllt das in der Gesamtstrategie „Landsberg 2035“ verstetigte ISEK „Zukunft am Lech“ aus 2012 nicht.

Daher wurde bezugnehmend und vertiefend auf das ISEK „Zukunft am Lech“ von 2012 und der Gesamtstrategie „Landsberg 2035“ von 2018 das neue ISEK in fünf Handlungsfelder gegliedert. In deren Rahmen wurden strategische Ziele formuliert und im neuen ISEK mit Maßnahmen belegt, die zum Erreichen dieser Ziele führen sollen (siehe ISEK – 11 Punkte für Landsberg). Neben der Einordnung in einen Zeithorizont (kurz-/ mittel-/ langfristig), der zugleich eine Priorisierung darstellt, wurde – soweit möglich – eine Kostenschätzung zum Stand 20.12.2022 der jeweiligen Referate vorgenommen sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft.

Die Tabelle sollte ca. alle drei Jahre fortgeschrieben werden. Eine erste Fortschreibung bietet sich an, wenn die förmliche Festlegung des neuen Sanierungsgebietes für die Landsberger Altstadt als Ergebnis der „Vorbereitenden Untersuchungen“ beschlossen ist. Die Karte zeigt alle räumlich darstellbaren Maßnahmen und Ziele, um einen erforderlichen Bezug zur städtischen Gesamtentwicklung herzustellen.

Der Stadtrat hat nun am 18.01.2023 das ISEK beschlossen, wobei die Ergebnisse des ISEKs aus dem Jahr 2012 sowie die Gesamtstrategie weiter als Grundlage herangezogen werden. Somit sind die Voraussetzungen für künftige Städtebauförderung erfüllt.