Wahlen
Kommunalwahlen 2026
Am 08.03.2026 finden die Kommunalwahlen statt. Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte für sechs Jahre gewählt.
In der Stadt Landsberg am Lech finden am 08.03.2026 folgende Wahlen statt:
- Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
- Wahl des Stadtrats
- Wahl der Landrätin / des Landrats
- Wahl des Kreistags
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (also vor dem 08.03.2008 geboren sind), sich seit mindestens zwei Monaten (Stichtag 08.01.2026) in der Stadt mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt voraussichtlich in der 5.-7. Kalenderwoche. Wenn Sie wahlberechtigt sind und 3 Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (E-Mail: buergerbuero[at]landsberg[dot]de, Telefon: 08191/128-300).
Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung für den Fall einer Stichwahl (Oberbürgermeister- und Landratswahlen) auf.
Wahlbezirke
Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 23 Urnenwahllokale. In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Stimmabgabe im Wahllokal
Zur Stimmabgabe in einem Wahllokal, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder einen Wahlschein besitzt. Wählerinnen und Wähler erhalten für jede Wahl einen Stimmzettel.
Stimmabgabe per Briefwahl
Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, benötigen einen Wahlschein Wahlscheine werden nur auf Antrag ausgestellt. Sie können schriftlich (z.B. auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch!) beantragt werden. Zum Online-Briefwahlantrag (verfügbar ab 09.02.2026) gelangen Sie am schnellsten über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Alternativ können Sie auch den folgenden Link verwenden: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/landsberglech/bsp_ewo_briefwahl/#/
Natürlich können die Briefwahlunterlagen auch postalisch angefordert werden. Hierzu kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antrag verwendet werden. Nach Bearbeitung der Anträge, werden die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. Wahlscheine können grundsätzlich nur bis 06.03.2026 (über das Bürgerservice-Portal nur bis 04.03.2026, 12 Uhr) beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) können Wahlscheine noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr beantragt werden. Alle Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08.03.2026, 18 Uhr im Zentralen Verwaltungsgebäude der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech eingegangen sein.
Bitte beachten Sie: Die Erteilung von Wahlscheinen kann aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht vor dem 16.02.2026 erfolgen. Für den Fall, dass Sie einen Wahlschein beantragt haben und Ihnen dieser kurz vor der Wahl (Ende der 10. KW) noch nicht zugegangen ist, kann bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro (sogenannte Postwegverlusterklärung) bis zum 07.03.2026, 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Mögliche Stichwahl
Wenn bei der Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters oder bei der Wahl der Landrätin / des Landrats am 08.03.2026 keine der sich bewerbenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, findet am Sonntag, den 22.03.2026, jeweils eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Hauptwahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Für die Stimmabgabe per Briefwahl bedeutet das:
Wahlberechtigte, die nur für die Hauptwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, können bei einer Stichwahl nach Vorlage Ihres Personalausweises (bzw. bei Unionsbürgern Ihres ausländischen Identitätsnachweises) in ihrem Wahllokal (s. Wahlbenachrichtigung) wählen.
Wahlberechtigte, die für die Hauptwahl und für eine mögliche Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, müssen nichts weiter unternehmen. Im Falle einer Stichwahl übersenden wir die Unterlagen an die Anschrift, an die wir auch die Unterlagen für die Hauptwahl versandt haben.
Wahlberechtigte, die nur für eine mögliche Stichwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten die Unterlagen im Fall einer Stichwahl an die Anschrift der bei uns gemeldeten Wohnung (bei mehreren gemeldeten Wohnung, an die Anschrift der Hautpwohnung) übersandt, sofern bei der Beantragung keine abweichende Adresse angegeben wurde.
