Tourismus
Corona-Hinweis für unsere Gäste und Gastgeber
Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, sowie Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie unter www.deutschertourismusverband.de