Schulen
Nicht nur für die Schule, sondern für das Leben lernen wir! Die Stadt Landsberg ist ein wichtiger Bildungsstandort im Landkreis. Es finden sich hier alle Schulformen wieder, die sowohl von Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtgebiet, als auch aus den umliegenden Gemeinden genutzt werden. Die Stadt Landsberg am Lech ist als Sachaufwandsträger für die Grund- und Mittelschulen verantwortlich. Damit ist der Bauunterhalt, aber auch der Neubau von Schulen und die Bereitstellung von geeigneten Unterrichtsräumen die Aufgabe der Stadt. Träger der höheren Schulen ist der Landkreis Landsberg am Lech.
Grundschulen
Mittagsbetreuung an den Grundschulen
Wir sind
Träger der Mittagsbetreuung an den fünf Standorten der Landsberger Grundschulen Erpfting, Spitalplatz, Pössinger Straße, Platanenstraße und Katharinenvorstadt.
Wir engagieren uns
für eine fürsorgliche Betreuung Ihrer Kinder nach Unterrichtsende.
Wir stellen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den Betrieb der Mittagsbetreuung notwendige Personal.
Wir bieten
die Möglichkeit, Kinder nach Unterrichtsende bis längstens 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Grundschule betreuen zu lassen. Hier können die Kinder Freude beim Spielen, Malen, Ratschen und wenn möglich, anderen Aktivitäten erfahren. Eine Hausaufgabenbetreuung, bieten wir nur bei einer Buchung bis mindestens 15:30 Uhr an.
Bei schönem Wetter nutzen wir so viel wie möglich den Pausenhof.
Welche Kosten entstehen?
Die anfallenden Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.
Die Kosten werden für 11 Monate pro Schuljahr (Sept. – Juli) fällig und werden jeweils am 1. des Monats abgebucht. Hierfür benötigen wir einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat.
Ein warmes Mittagessen, für 3,80 € pro Kind und Tag, kann eigenverantwortlich beim Caterer Albrechthof dazu gebucht werden.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital, über das hier bereitgestellte online-Formular zur Anmeldung für die Mittagsbetreuung. (siehe weiter unten)
Die Anmeldung sollte bis zum 1.Mai eines Jahres erfolgen. Sie müssen ihr Kind nur einmal anmelden, der Vertag verlängert sich dann automatisch bis zur Kündigung oder dem von ihnen festgelegten Datum (Schulübertritt ihres Kindes).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat 13, Schulen, Jugend, Senioren.
Neuanmeldungen sind jeweils zwei Wochen vor und nach den Sommerferien, also zum und nach Schulbeginn, aus organisatorischen Gründen, nicht möglich, bzw. können erst nach dieser Frist berücksichtigt werden.