Schulen

Nicht nur für die Schule, sondern für das Leben lernen wir! Die Stadt Landsberg ist ein wichtiger Bildungsstandort im Landkreis. Es finden sich hier alle Schulformen wieder, die sowohl von Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtgebiet, als auch aus den umliegenden Gemeinden genutzt werden. Die Stadt Landsberg am Lech ist als Sachaufwandsträger für die Grund- und Mittelschulen verantwortlich. Damit ist der Bauunterhalt, aber auch der Neubau von Schulen und die Bereitstellung von geeigneten Unterrichtsräumen die Aufgabe der Stadt. Träger der höheren Schulen ist der Landkreis Landsberg am Lech.
Grundschulen
Mittagsbetreuung an den Grundschulen
Wir sind
Träger der Mittagsbetreuung an den vier Grundschulen Erpfting, Spitalplatz, Platanenstraße und Katharinenvorstadt.
Wir engagieren uns
für eine fürsorgliche und pädagogische Betreuung Ihrer Kinder nach Schulschluss. Wir stellen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den Betrieb der Mittagsbetreuung notwendige Personal.
Wir bieten
die Möglichkeit, die Kinder nach Unterrichtsende bis längstens 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Grundschule betreuen zu lassen, mit Hausaufgabenbetreuung sowie anschließendem Spiel, Spaß, kreativem Basteln, Vorlesen und Entspannung in kleinen Gruppen.
Bei schönem Wetter nutzen wir den Pausenhof für Bewegungspausen.
Welche Kosten entstehen?
Die anfallenden Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.
Die Kosten werden für 11 Monate pro Schuljahr (Sept. – Juli) fällig und werden jeweils am 1. des Monats abgebucht. Hierfür benötigen wir einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat.
Auf Wunsch kann ein warmes Mittagessen für 3,50 € pro Kind und Tag dazu gebucht werden.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige Schule und muss bis zum 1. Mai eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr erfolgen.
Das Anmeldeformular erhalten Sie in den Schulsekretariaten und in den Mittagsbetreuungsgruppen oder hier zum Download.
Für Terminvereinbarungen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Schulsekretariat.
Der Vertrag ist verbindlich für die Dauer eines Schuljahres und kann nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
- SEPA-Lastschriftmandat
- Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung an den Grundschulen(PDF / 333,76 KB)
- Anmeldeformular für Mittagsbetreuung(PDF / 126,92 KB)