Giebel am Historischen Rathaus

Archivierung von Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Landsberg am Lech

Gemäß Personenstandsreformgesetz vom 01.01.2009 ist das Stadtarchiv Landsberg am Lech zuständig für die Archivierung der Personenstandsregister und entsprechenden Sammelakten der Stadt Landsberg am Lech und ihrer Stadtteile Ellighofen (ehem. Standesamt Unterdiessen, heute Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal), Erpfting, Pitzling (ab 1883) und Reisch (ab 1972). Grundlage hierfür ist die Satzung für das Stadtarchiv Landsberg am Lech vom 03.09.2002.

Demnach unterstehen der Zuständigkeit des Stadtarchivs im Jahr 2025:

Geburtenbücher mit Sammelakten ab 1876 bis einschließlich 1914,

Heiratsbücher mit Sammelakten ab 1876 bis einschließlich 1944,

Sterbebücher mit Sammelakten ab 1876 bis einschließlich 1994.

Dazu gehören auch die papiergebundenen Namensregister. Die in der Datenbank des Standesamtes elektronisch geführten Namensregister stehen für Auskünfte zur Verfügung.

In den Folgejahren kommt jeweils ein Jahrgang dazu.

Sonderfall Aufbewahrungsort der Personenstandsregister und Sammelakten aus der ehemaligen Gemeinde Ellighofen bis zur Eingemeindung in die Stadt Landsberg am Lech (1972 kam Ellighofen vom ehem. Landkreis Kaufbeuren zum Landkreis Landsberg am Lech und wurde in die Gemeinde Erpfting eingemeindet):
1876-30.06.1972 Standesamt Unterdießen (das Archivgut befindet sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal, Bahnhofstraße 1, 86925 Fuchstal-Leeder)
01.07.1972-30.04.1978: Landkreisstandesamt Landsberg am Lech
Ab 01.05.1978 Standesamt Landsberg am Lech.

Darüber hinaus befinden sich im Stadtarchiv bzw. Standesamt Personenstandsregister aus dem ehemaligen "Standesamt Landkreis Landsberg". Es handelt sich um Personenstandsfälle der Jahre 1971 bis einschließlich 1981 aus verschiedenen Gemeinden des Landkreises Landsberg, die in diesen Jahren kein eigenes Standesamt führten. Die Stadt Landsberg am Lech führte in dieser Zeit die entsprechenden Register. Betroffen sind: Beuerbach, Entraching, Epfenhausen, Eresing, Finning, Geretshausen, Hagenheim, Hechenwang, Hofstetten, Holzhausen bei Buchloe, Hurlach, Igling, Kaltenberg (nur 1971-1972), Lengenfeld, Oberbergen, Oberfinning, Oberigling, Obermeitingen, Obermühlhausen (nur 1971), Penzing, Pestenacker, Petzenhausen, Pürgen, Ramsach, Scheuring (1971-1977), Schöffelding, Schwabhausen, Schwifting, Stoffen, Thaining (1971-1978), Ummendorf, Unterfinning, Unterigling, Untermühlhausen, Weil und Windach.

Die vom Stadtarchiv verwahrten Personenstandsunterlagen können gemäß Satzung als Archivgut benutzt werden, soweit ein „berechtigtes Interesse“ glaubhaft gemacht werden kann und Schutzfristen nicht entgegenstehen. Die Zulassung zur Benutzung kann darüber hinaus versagt oder von Auflagen abhängig gemacht werden, wenn zum Beispiel schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen. Ein „berechtigtes Interesse“ liegt laut Satzung dann vor, „wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt.“

Es gelten die Fristen der Satzung, demnach darf Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, erst 10 Jahre nach dem Tod des Betroffenen benutzt werden. Ist der Todestag nicht festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Wegen Berücksichtigung schutzwürdiger Belange Dritter und aus konservatorischen Gründen ist eine Benutzung der Personenstandsunterlagen nur durch Überlassung von Kopien oder durch Erteilung von Auskünften möglich. Eine selbständige Einsichtnahme in die Unterlagen durch die Archivbenutzer ist aus den genannten Gründen nicht möglich.

Aus archivierten Personenstandsunterlagen werden keine Urkunden im Sinne des Personenstandsgesetzes ausgestellt. Die Anfertigung von (beglaubigten) Kopien bzw. Auszügen nach Archivrecht ist möglich. Die Erhebung von Archivgebühren regelt die Gebührensatzung für das Stadtarchiv.

Anfragen richten Sie bitte schriftlich an das Stadtarchiv Landsberg am Lech.

Standesamtsbezirke im Landgericht Landsberg im Jahre 1877 (gem. Ortschaftenverzeichnis von Bayern):
A. Kombinierte Standesämter
Standesamt Egling: Gemeinden Egling und Heinrichshofen
Standesamt Epfenhausen: Gemeinden Epfenhausen und Untermühlhausen
Standesamt Greifenberg: Gemeinden Greifenberg und Beuern
Standesamt Hofstetten: Gemeinden Hofstetten und Hagenheim
Standesamt Penzing: Gemeinden Penzing und Ramsach
Standesamt Schmiechen: Gemeinden Schmiechen und Unterbergen
Standesamt Schwabhausen: Gemeinden Schwabhausen und Kaltenberg
Standesamt Schwifting: Gemeinden Schwifting und Reisch (bis einschl. 1971)
Standesamt Stadl: Gemeinden Stadl, Mundraching und Pflugdorf
Standesamt Stoffen: Gemeinden Stoffen, Lengenfeld, Pitzling (bis einschl. 1882), Ummendorf
Standesamt Unterwindach: Gemeinden Unterwindach und Oberwindach.
Standesamt Unterwindach: Gemeinden Unterwindach und Oberwindach.

B. Die übrigen nicht speziell aufgeführten Gemeinden verfügten über ein eigenes Standesamt (Stand: 1877).


Das Standesamt der Stadt Landsberg am Lech erfüllt ab 01.06.2022 auch die Aufgaben des Standesamts Penzing. Die Befugnisse der zum Standesbeamten bestellten Bürgermeister der übertragenden Gemeinde zur Vornahme von Eheschließungen bleiben von der Übertragung unberührt.

Mit Wirkung zum 01.01.2016 hat die Verwaltungsgemeinschaft Prittriching ebenfalls die Aufgaben des Standesamtes an die Stadt Landsberg am Lech übertragen. Diese archivreifen Register befinden sich aktuell bei der VG Prittriching:
Prittriching Geburtenregister 1876-1907
Prittriching Eheregister 1876-1938
Prittriching Sterberegister 1876-1987
Winkl Geburtenregister - keine -
Winkl Eheregister - keine -
Winkl Sterberegister 1876-1970
Scheuring Geburtenregister 1876-1893
Scheuring Eheschließungen - keine -
Scheuring Sterberegister 1876-1970.

Das Standesamt Fuchstal (Leeder) wurde ebenfalls an die Stadt Landsberg abgegeben.

Text: Elke Müller