Publikumslauf in der Eishalle

Nehmt die Schoner von den Kufen! Ab sofort können Eislauffans in der städtischen Eissporthalle am Hungerbachweg beim Publikumslauf die Kufen auf glitzernder Eisfläche blitzen lassen.
Vom 01.03.23 bis zum 17.03.23 findet der Publikumslauf wie folgt statt:
Freitag, 03.03.2023: 14 – 15:45 Uhr
Freitag, 10.03.2023: 14 – 15:45 Uhr
Samstag, 11.03.2023: 19 – 20:45 Uhr
Sonntag, 12.03.2023: 14 – 16:00 Uhr
Freitag, 17.03.2023: 14 – 15:45 Uhr
Danach ist der Publikumslauf für die Saison 2022/2023 beendet.
Wir freuen uns schon, Sie in der nächsten Saison wieder in unserer Eissporthalle begrüßen zu dürfen.
Der Kartenverkauf startet jeweils eine halbe Stunde vor der Eiszeit. An der Kasse kann auch die Gebühr für Leihschlittschuhe bezahlt werden. Die Ausgabe der geliehenen Schlittschuhe erfolgt im Vorraum des Eingangs zum Publikumslauf. Begleitpersonen, die nur dem Treiben auf der Eisfläche zusehen möchte, anstatt selbst zu fahren, müssen keinen Eintritt zahlen. Am Kiosk kann man sich mit Getränken und kleinen Snacks versorgen. Für eine perfekte Fahrt besteht an allen Tagen bis auf Sonntag das Angebot, die eigenen Schlittschuhe vor Ort für 5,00 € schleifen zu lassen.
Bei jeder Samstagabend-Eiszeit Party-Sound mit wechselnden DJs.
Für die ersten Runden kleiner Eisläufer können Schiebefiguren ausgeliehen werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Barzahlung möglich ist.
Preise
Einzeleintritt
Erwachsene | 3,50 € |
Ermäßigte | 2,50 € |
Kinder | 1,50 € |
Familienkarte | 10,00 € |
Zehnerkarten
Erwachsene | 30,00 € |
Ermäßigte | 20,00 € |
Kinder | 10,00 € |
Saisonkarten
Erwachsene | 80,00 € |
Ermäßigte | 50,00 € |
Kinder | 25,00 € |
Schlittschuhverleih pro Paar | 3,00 € |
Schlittschuhverleih Schulen | 1,00 € |
Schleifen pro Paar | 5,00 € |
- Kinder: bis einschließlich des 5. Lebensjahres
- Ermäßigte: ab dem 6. Lebensjahr bis einschließlich des 17. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte ab dem 18. Lebensjahres, Inhaber der Ehrensamtkarte und Sozial-Card
- Erwachsene: ab dem 18. Lebensjahr
- Familien: Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften oder Alleinerziehende jeweils mit eigenen Kindern bis zum Alter von 18 Jahren. Die Familiengröße ist nicht begrenzt.