Publikumslauf in der Eishalle

Bitte beachten Sie: Witterungsbedingt bleiben die Eissporthalle und die Mehrzweckhalle sowie das gesamte Areal Sportzentrum heute, am Samstag, 2.12.2023 geschlossen. Der Publikumslauf entfällt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Runter mit den Schlittschuhschonern und rauf auf das Eis! Ab 01. Oktober startet wieder der Publikumslauf in der städtischen Eissporthalle am Hungerbachweg. Beim Publikumslauf kommen alle Fans des Eislaufens sicherlich wieder voll auf ihre Kosten.
Der Publikumslauf findet zu folgenden Zeiten statt:
Freitags: 14:00 – 15:45 Uhr
Samstags: 14:00 – 15:45 Uhr und 19:00 – 20:45 Uhr
Sonntags: 14:00 – 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Zutritt zum Samstagabendlauf ab 14 Jahren. Bis 14 Jahre nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
Und ein kleines Zuckerl vorab: Dieses Jahr wird es wieder zwei größere Eisdiscos geben. Wann genau wird noch bekannt gegeben.
Der Kartenverkauf startet jeweils eine halbe Stunde vor der Eiszeit. An der Kasse kann auch die Gebühr für Leihschlittschuhe bezahlt werden. Die Ausgabe der geliehenen Schlittschuhe erfolgt im Vorraum des Eingangs zum Publikumslauf. Begleitpersonen, die nur zusehen möchten, müssen keinen Eintritt zahlen. Der Kiosk bietet Getränke und Snacks für den kleinen Hunger und Durst zwischendurch. Für eine perfekte Fahrt besteht an allen Tagen das Angebot, die eigenen Schlittschuhe abzugeben und vor Ort für 5,00 € schleifen zu lassen.
Für die ersten Runden kleiner Eisläufer können Schiebefiguren ausgeliehen werden.
Bitte beachten Sie, dass nur Barzahlung möglich ist.
Preise
Einzeleintritt
Erwachsene | 3,50 € |
Ermäßigte | 2,50 € |
Kinder | 1,50 € |
Familienkarte | 10,00 € |
Zehnerkarten
Erwachsene | 30,00 € |
Ermäßigte | 20,00 € |
Kinder | 10,00 € |
Saisonkarten
Erwachsene | 80,00 € |
Ermäßigte | 50,00 € |
Kinder | 25,00 € |
Schlittschuhverleih pro Paar | 3,00 € |
Schlittschuhverleih Schulen | 1,00 € |
Schleifen pro Paar | 5,00 € |
- Kinder: bis einschließlich des 5. Lebensjahres
- Ermäßigte: ab dem 6. Lebensjahr bis einschließlich des 17. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Schwerbehinderte ab dem 18. Lebensjahres, Inhaber der Ehrensamtkarte und Sozial-Card
- Erwachsene: ab dem 18. Lebensjahr
- Familien: Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften oder Alleinerziehende jeweils mit eigenen Kindern bis zum Alter von 18 Jahren. Die Familiengröße ist nicht begrenzt.