21.05.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Landsberg durch die Stadtwerke Landsberg KU
Antrag auf Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis
I.
1. Allgemeines, Zweck des Vorhabens
Die Stadtwerke Landsberg KU, Epfenhauser Straße 12, 86899 Landsberg am Lech, haben beim Landratsamt Landsberg am Lech die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Landsberg in den Lech (Gewässer I. Ordnung) bei Fluss km 82,258 beantragt. Die bestehende Erlaubnis endet am 31. Dezember 2024.
Zum Einzugsgebiet der Kläranlage Landsberg am Lech gehören neben der Stadt Landsberg am Lech auch der AZV Pürgener Gruppe, bestehend aus Ortsteilen der VG Pürgen und der VG Reichling, und der AZV Fuchstal, bestehend aus Ortsteilen der VG Fuchstal und VG Denklingen.
Das Kanalnetz der Zweckverbände ist vollständig im Trennsystem errichtet, das der Stadt Landsberg im Mischsystem. Das Abwasser setzt sich überwiegend aus häuslichem Abwasser sowie Schmutzwasser aus Gewerbebetrieben mit geringer Verschmutzung zusammen, das häuslichem Abwasser ähnelt.
Die Anlage verfügt über eine mechanisch-biologische Abwasserbehandlung (einstufige Belebungsanlage), eine getrennte, anaerobe Schlammstabilisierung, eine Schlammeindickung mittels Scheibeneindicker und Entwässerung mittels Zentrifuge sowie eine Prozesswasserbehandlung im Teilstrom. Die Kläranlage Landsberg hat eine Ausbaugröße von 64.000 EW und entspricht somit der Größenklasse 4 nach Abwasserverordnung (AbwV). Vorfluter der Kläranlage ist der Lech. Behandeltes Abwasser wird an Flusskilometer 82,258 auf der Flurnummer 638/8 in den Lech eingeleitet.
Beantragter Benutzungsumfang:
Das Abflussgeschehen und die Abflussmengen bleiben unverändert. Der Grenzwert für den Mischwasserabfluss bleibt bei den bereits geltenden QM =1.800 m³/h.
Beantragte Werte zur Einleitung des gereinigten Abwassers in den Lech:
CSB ≤ 45 mg/l
BSB5 ≤ 20 mg/l
NH4-N ≤ 10 mg/l *)
Nges ≤ 14,4 mg/l *)
Pges ≤ 1,0 mg/l
*) Der Grenzwert für Ammonium-Stickstoff und Gesamt-Stickstoff ist in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober einzuhalten.
Die Erlaubnis soll für 10 Jahre erteilt werden.
2. Umweltverträglichkeitsprüfung
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war nicht durchzuführen, da es sich weder um ein Neuvorhaben (§§ 6 und 7 UVPG) noch um ein Änderungsvorhaben (§ 9 UVPG) handelt.
II.
Das Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage in den Lech stellt eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Die Gewässerbenutzung bedarf nach § 8 Abs. 1 WHG der wasserrechtlichen Erlaubnis, die in Form der gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt werden soll. Über die Erteilung der Erlaubnis wird in einem förmlichen Verfahren entschieden, für dessen Durchführung das Landratsamt Landsberg am Lech sachlich und örtlich zuständig ist (Art. 75 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG, Art. 63 Abs. 1 BayWG, Art. 73 ff BayVwVfG).
Der Antrag der Stadtwerke Landsberg KU sowie die Planunterlagen, die dem Antrag zugrunde liegen, werden auf die Dauer eines Monats und zwar in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis 05. Juli 2024 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 0 81 91 / 1 28-2 40 oder per E-Mail unter claus[dot]mueller[at]landsberg.de können auch Termine außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten vereinbart werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die zugehörigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Landsberg am Lech unter https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachung veröffentlicht.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, oder beim Landratsamt Landsberg am Lech, Außenstelle 12, Justus-von-Liebig-Straße 3, 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 2, Einwendungen erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen unberücksichtigt bleiben, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem später stattfindenden Erörterungstermin, der ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden gegebenenfalls über den Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
STADT LANDSBERG AM LECH
Landsberg am Lech 21. Mai 2024
gez.
i.V. Felix Bredschneijder
3. Bürgermeister