Lechwehr

Förderungsmöglichkeiten

Förderungsmöglichkeiten bei Sanierungsobjekten in der Altstadt

Die Stadt Landsberg am Lech hat in der Altstadt ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt, in dem die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Gebäuden durch Zuschüsse gefördert werden kann. Diese Gebiete umfassen den Bereich vom Lech im Westen bis Epfenhauser Straße im Osten und vom Klösterl im Süden bis Sandauer Tor im Norden.

Förderprogramm „Stadtgestaltung“

Zusätzlich zur vorher genannten Städtebauförderung hat die Stadt Landsberg am Lech ein eigenes Förderprogramm zur Unterstützung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung” (Programm Stadtgestaltung) aufgelegt.

Hier können verschiedene kleinere Maßnahmen in den zehn ausgewiesenen Sanierungsgebieten, die nicht in den Modernisierungs-, Instandsetzungsbereich fallen, gefördert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen. Die Abwicklung in der Stadtverwaltung verhält sich entsprechend wie bei der Städtebauförderung.

Steuerlicher Aspekt (Steuerbescheinigung)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerbescheinigung gem. §§ 7h, 10f und 11 a Einkommensteuergesetz für Maßnahmen in den zehn ausgewiesenen Sanierungsgebieten erteilt werden.

gem. §§ 7 h, 10 f und 11 a ESTG

Vorlauf:
Abschluss einer sog. „Vereinbarung über die Durchführung von Maßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (StBauFR vom 23.03.1994) vor Beginn der Baumaßnahme.

Dies ist schriftlich vom Eigentümer bei der Stadt Landsberg am Lech zu beantragen.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
    - Kostenschätzung (DIN 276)
    - Baubeschreibung
    - Planunterlagen

Bitte beachten: Mit der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss der Vereinbarung (Unterzeichnung Stadt, Eigentümer) begonnen werden!
Alle früher begonnenen Arbeiten können nicht bescheinigt werden.
 

Abwicklung:
Antrag auf Erteilung der Bescheinigung nach EStG (gem. Formblatt) durch den Eigentümer incl. Vorlage der Originalrechnungsbelege und entsprechender Zahlungsnachweise

aus dem kommunalen Programm der Stadt Landsberg am Lech zur Förderung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung „Programm Stadtgestaltung“

Gemäß Formblatt ist vor Beginn der Maßnahme durch den Eigentümer ein entsprechender Zuschuss zu beantragen. Die Kostenschätzung ist beizufügen.

Wichtig: Die Baumaßnahme ist vor und nach der baul. Maßnahme mit Fotoszu dokumentieren. Diese sind bei Vorlage der Abrechnung zusammen mit den Rechnungen beizufügen.