Lechwehr

Förderungsmöglichkeiten

Förderungsmöglichkeiten bei Sanierungsobjekten in der Altstadt

Die Stadt Landsberg am Lech hat in der Altstadt insgesamt zehn Sanierungsgebiete ausgewiesen in denen die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Gebäuden durch Zuschüsse gefördert werden kann. Diese Gebiete umfassen den Bereich vom Lech im Westen bis Epfenhauser Straße im Osten und vom Klösterl im Süden bis Sandauer Tor im Norden.

In allen städtebaulichen Denkmalschutz-Sanierungsgebieten ist eine Förderung der Sanierungskosten im Rahmen des Bund-Länder-Städtebau­förderungsprogrammes weiterhin möglich. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (Kostenerstattungsbetrag), die auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt werden.

Notwendig für eine Beratung bzw. Berechnung einer möglichen Zuwendung sind folgende Unterlagen:

  •     Lageplan (Lage in einem Sanierungsgebiet)
  •     Baukosten (geschätzt nach DIN 276 oder anderer Ermittlung)
  •     Wohnflächenberechnung (qm)
  •     Flächenberechnung von Gewerbeflächen (qm)
  •     Voraussichtliche Höhe der möglichen Kreditzinsen

Da die Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages sehr individuell und für jedes Vorhaben anders abläuft, kann hier kein Beispiel angegeben werden. Für eine individuelle Beratung sdie Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

Zusätzlich zur vorher genannten Städtebauförderung hat die Stadt Landsberg am Lech ein eigenes Förderprogramm zur Unterstützung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung” (Programm Stadtgestaltung) aufgelegt. Dabei können verschiedene kleinere Maßnahmen gefördert werden, die nicht in den Modernisierungs-, Instandsetzungsbereich fallen.

Förderprogramm „Stadtgestaltung“

Zusätzlich zur vorher genannten Städtebauförderung hat die Stadt Landsberg am Lech ein eigenes Förderprogramm zur Unterstützung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung” (Programm Stadtgestaltung) aufgelegt.

Hier können verschiedene kleinere Maßnahmen in den zehn ausgewiesenen Sanierungsgebieten, die nicht in den Modernisierungs-, Instandsetzungsbereich fallen, gefördert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen. Die Abwicklung in der Stadtverwaltung verhält sich entsprechend wie bei der Städtebauförderung.

Steuerlicher Aspekt (Steuerbescheinigung)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerbescheinigung gem. §§ 7h, 10f und 11 a Einkommensteuergesetz für Maßnahmen in den zehn ausgewiesenen Sanierungsgebieten erteilt werden.

gem. §§ 7 h, 10 f und 11 a ESTG

Vorlauf:
Abschluss einer sog. „Vereinbarung über die Durchführung von Maßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" (StBauFR vom 23.03.1994) vor Beginn der Baumaßnahme.

Dies ist schriftlich vom Eigentümer bei der Stadt Landsberg am Lech zu beantragen.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
    - Kostenschätzung (DIN 276)
    - Baubeschreibung
    - Planunterlagen

Bitte beachten: Mit der Baumaßnahme darf erst nach Abschluss der Vereinbarung (Unterzeichnung Stadt, Eigentümer) begonnen werden!
Alle früher begonnenen Arbeiten können nicht bescheinigt werden.
 

Abwicklung:
Antrag auf Erteilung der Bescheinigung nach EStG (gem. Formblatt) durch den Eigentümer incl. Vorlage der Originalrechnungsbelege und entsprechender Zahlungsnachweise

aus dem kommunalen Programm der Stadt Landsberg am Lech zur Förderung gestalterischer Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Altstadtsanierung „Programm Stadtgestaltung“

Gemäß Formblatt ist vor Beginn der Maßnahme durch den Eigentümer ein entsprechender Zuschuss zu beantragen. Die Kostenschätzung ist beizufügen.

Wichtig: Die Baumaßnahme ist vor und nach der baul. Maßnahme mit Fotoszu dokumentieren. Diese sind bei Vorlage der Abrechnung zusammen mit den Rechnungen beizufügen.