Stadtverwaltung
Die Stadt Landsberg am Lech ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zum einen hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und zum anderen als Dienstleisterin für ihre Bürgerinnen und Bürger tätig wird.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Stadt hoheitliche Aufgaben wahr, wie z.B. das Ausstellen von Pässen, die amtliche Trauung oder den Bau und Erhalt von städtischen Wegen, Plätzen und Straßen.
Als Dienstleistungskommune offeriert sie private Dienstleistungen, wie z.B. die Überlassung der Repräsentationsräume des Rathauses oder der Säulenhalle des Stadttheaters, die Nutzung städtischer Einrichtungen wie der Volkshochschule, des Sport-, Jugend- und Erholungszentrums, der Musikschule, des Stadttheaters, der Tourist-Info, des Neuen Stadtmuseums, der Stadtbibliothek oder des Archivs sowie die Vergabe von städtischen Baugrundstücken im Rahmen des Einheimischenmodells.
Bereits die Verfassung garantiert den Städten und Gemeinden das Recht, die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. Um dieses Selbstverwaltungsrecht ordnungsgemäß ausfüllen zu können, wählen die Bürger aus den Wahlvorschlägen der Parteien alle 6 Jahre die Mitglieder des Stadtrates und bestimmen den Oberbürgermeister als Chef der Stadtverwaltung.
Oberbürgermeister und Stadtrat sind beides unabhängige Hauptverwaltungsorgane der Stadt, deren Zuständigkeiten in der Gemeindeordnung bzw. in der Geschäftsordnung der Stadt klar abgegrenzt sind. Die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, müssen in öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Sitzungen beraten und beschlossen werden.
Der Oberbürgermeister, die Stadträtinnen und Stadträte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Stadt Landsberg am Lech verstehen sich als Team. Ihr gemeinsames Ziel ist es, den Ansprüchen und Wünschen der Landsberger Bürgerinnen und Bürger nach bestem Wissen und Gewissen gerecht zu werden.