Stadtrecht online
Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. Dies bedeutet, dass die Gemeinden entsprechend des eigenen Wirkungskreises ihre Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich, ohne Weisungen von übergeordneten Stellen, erfüllen.
Das Selbstverwaltungsrecht umfasst folgende Bereiche:
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