Einheimischenmodell
Seit Anfang der 1970er Jahre veräußert die Stadt Landsberg am Lech städtische Baugrundstücke im Rahmen des Einheimischen-Modells. Damit unterstützt die Stadt einkommensschwächere Bürger und kinderreiche Familien bei der Schaffung ihrer eigenen vier Wände. Mehrere hundert preisgünstige Grundstücke wurden bisher nach dem Einheimischen-Modell vergeben.
Die Antragsberechtigung für das Einheimischenmodell orientiert sich an den allgemeinen Vergaberichtlinien.
Häufig gestellte Fragen zum „Landsberger Modell“ (= Einheimischenmodell):
Erfülle ich die Voraussetzungen für eine Grundstücksbewerbung?
Ob ich die Voraussetzungen erfülle, entnehme ich den Vergaberichtlinien der Stadt Landsberg am Lech vom 01.08.2017, Ziffer 1
Darf ich mich für meine Kinder oder sonstige Familienangehörige bewerben?
Nein: Bewerber, die den Antrag nicht für sich selbst stellen, werden nicht berücksichtigt.
Kann/ Können sich mein Partner bzw. meine minderjährigen Kinder auch bewerben?
Nein. Ehepaare, eingetragene Lebenspartner/-innen und unverheiratete Paare, die gemeinsam in dem zu bildenden Haushalt leben werden, gelten als ein Antragsteller. Kinder unter 18 Jahren können sich nicht bewerben.
Ich besitze bereits eine Wohnung bzw. Eigenheim. Ist dies ein Ausschluss für meine Bewerbung?
Ja. Bewerber dürfen über keinen bebauten oder bebaubaren Grundbesitz für Wohnung verfügen (Baugrundstück, Eigenheim, Eigentumswohnung), Eigentumsanteil, zu Wohnzwecken geeignetes Erbbaurecht oder ein vergleichbares Recht).
Ausgenommen hiervon ist Eigentumswohnraum, wenn dieser für die Familienverhältnisse nicht mehr ausreichend ist.
Eigentumswohnraum gilt als ausreichend bei:
1-Personenhaushalt 60 m²
2-Personenhaushalt 75 m²
3-Personenhaushalt 90 m²
4-Personenhaushalt 105 m²
5-Personenhaushalt 120 m²
Ich bzw. mein Partner bzw. sonstige Angehörige, die in den gemeinsamen Haushalt einziehen werden, haben bereits ein Baugrundstück der Stadt Landsberg am Lech erworben: Darf ich mich nochmal bewerben, auch wenn dieses bereits wieder veräußert wurde?
Nein. Bewerber, die bereits in der Vergangenheit ein von der Stadt oder über die Stadt Landsberg am Lech ein gefördertes Objekt erworben haben, werden nicht berücksichtigt.
Wird eine bestehende Schwangerschaft bis zum Bewerbungsende berücksichtigt?
Ja, wenn die Schwangerschaft bis zum Bewerbungsende durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
Wer gilt als Angehöriger?
Angehöriger ist ein derzeit und künftig zum Haushalt zählendes Familienmitglied (Ehepartner, Kinder)
Warum sind meine derzeitigen Einkommens- und Vermögendverhältnisse für meine Bewerbung wichtig?
Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind Zugangsvoraussetzungen für das Vergabeverfahren. An diesem kann nur die-/derjenige teilnehmen, dessen Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze bzw. dessen Vermögen die maßgebliche Vermögensgrenze nicht übersteigt.
Wie wird das Einkommen berechnet?
Als anzurechnendes Einkommen wird das jährliche Bruttoeinkommen der Antragsteller herangezogen. Zum Einkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung bzw. Verpachtung.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Einkommensteuerbescheide der letzten beiden Jahre zu erbringen.
In welcher Reihenfolge werden die Grundstücke vergeben?
Die Reihenfolge der Vergabe ergibt sich aus dem Ergebnis der Auswertung der eingehenden Bewerbungen anhand des Punktesystems in den Vergaberichtlinien. Derjenige mit den meisten Punkten hat das erste Wahlrecht, der Zweitplatzierte hat das zweite Wahlrecht usw.
Kann ich bereits bei der Bewerbung ein Wunschgrundstück angeben?
Nein. Sie bewerben sich auf eines der zur Vergabe stehenden Grundstücke.
Welche Verpflichtungen habe ich durch den Erwerb eines städtischen Baugrundstücks?
Der/die Erwerber verpflichten sich im Grundstückskaufvertrag, das Grundstück innerhalb eines Jahres ab Beurkundung zu bebauen und innerhalb von drei Jahren ab Beurkundung bezugsfertig mit Aufbringen des Außenputzes zu erstellen, ausschließlich mit ihrer Familie 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen und nicht zu vermieten oder zu veräußern.
- Richtlinien zum Landsberger Modell(PDF / 139,73 KB)