Lechwehr

Bauberatung

Nutzen Sie bei Ihrer Planung unser persönliches Beratungsangebot. Mit Vorlage Ihrer konkreten Planungsabsichten können wir Sie über die baurechtlichen Voraussetzungen Ihres Grundstückes beraten. Beachten Sie, dass wegen der Vielfältigkeit der möglichen Vorschriften und baurechtlichen Gegebenheiten eine verbindliche Zusage nicht möglich ist. Dies kann nur in einem förmlichen Verfahren erfolgen. Wenn Sie einige für Sie wichtige Fragen verbindlich geklärt haben wollen, können Sie dazu das Vorbescheidsverfahren nutzen.


Wir unterstützen Sie gerne:

  • Beratung über die Durchführbarkeit von Bauvorhaben uund Nutzungsänderungen 
  • Entscheidung über die Anträge zu baulichen Anlagen  
  • Überwachung der Bauausführung  
  • Adressat für Abbruchanzeigen  
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz  
  • Erstellung von Anordnungen im öffentlichen Interesse zur Abwehr von Gefahren, zum Schutz der Allgemeinheit und zur Gewährleistung der gesetzlichen Anforderungen

Ehe es mit dem Hausbau losgehen kann sind mehrere Dinge zu klären. Gerne erklären wir ein paar Begrifflichkeiten:

Baugenehmigung

Wer ein Bauwerk erstellen will, benötigt grundsätzlich eine Baugenehmigung. Hierzu ist ein Antrag auf Baugenehmigung erforderlich, dem alle notwendigen Pläne und Berechnungen beizufügen sind. Die untere Bauaufsichtsbehörde, für das Stadtgebiet Landsberg am Lech ist das Bauordnungsamt der Stadt, für die umliegenden Dörfer das Landratsamt Landsberg, erteilt nach der Prüfung der erforderlichen Unterlagen, ggf. mit Auflagen und Bedingungen, die Baugenehmigung.

Bebauungsplan

Liegt für das Gebiet, in dem sich Ihr Grundstück befindet, ein Bebauungsplan vor, können Sie diesen bei der Stadt einsehen. Der Bebauungsplan gibt zunächst prinzipiell darüber Auskunft, ob das Grundstück bebaubar ist oder nicht. Außerdem finden Sie zum Beispiel Angaben über die zulässige Anzahl der Geschosse oder die zulässige Dachform. Liegt für das Grundstück kein Bebauungsplan vor, muss sich Ihr Bauvorhaben in die gewachsene Umgebung einfügen.

Die Voranfrage

Eine Möglichkeit zu prüfen, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt zulässig ist, bietet die Bauvoranfrage. Die zuständige Baubehörde kann bereits vor dem Grundstückskauf verbindlich über eine mögliche Bebauung Auskunft erteilen. Ein zeitlich begrenzter Bauvorbescheid gibt Ihnen Sicherheit bei der Planung.

Der Bauantrag

Vor der Baugenehmigung steht der Bauantrag. Dieser kann nicht von Ihnen selbst, sondern muss von einem Bauvorlageberechtigten, zum Beispiel einem Architekten, eingereicht werden.

Es gibt das vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie genehmigungspflichtige und -freie Bauvorhaben. Auch hier gilt: Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Genehmigungsfreies Bauen

In Bayern sind bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei, sofern ein verbindlicher Bebauungsplan vorliegt und die Erschließung des Grundstücks gesichert ist. Auch hier muss der Architekt das Bauvorhaben dem Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech melden. Widerspricht diese nicht innerhalb einer kurzen Frist, kann mit dem Bau begonnen werden.