Lechwehr

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan legt die langfristigen Ziele der räumlichen Entwicklung der Stadt Landsberg am Lech fest. Er zeigt, wie sich das Stadtgebiet künftig entwickeln soll und welche Flächen für unterschiedliche Nutzungen – etwa Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Natur oder Erholung – vorgesehen sind.

Der vorherige Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Landsberg am Lech stammt aus dem Jahr 2001. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens wurde der neue Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vom Stadtrat am 25.03.2026 beschlossen und ersetzt seit 20.08.2026 den Flächennutzungsplan von 2001. Er bildet die Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Stadt und dient insbesondere als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Eine unmittelbare Rechtswirkung für Bürgerinnen und Bürger entfaltet der Flächennutzungsplan jedoch nicht.

Auf dieser Seite finden Sie den aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, alle zugehörigen Unterlagen zum Download sowie einen Rückblick auf das abgeschlossene Verfahren.

Unterlagen zum aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan

Zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan gehören neben der Planzeichnung auch der integrierte Landschaftsplan, die Begründung, der Umweltbericht sowie weitere Anlagen, thematische Karten und die zusammenfassende Erklärung. Gemeinsam bilden diese Unterlagen die Grundlage für die Darstellung und Erläuterung der planerischen Ziele und Inhalte. Im Folgenden können Sie alle Bestandteile des rechtswirksamen Plans ansehen und herunterladen.

Unterlagen zum Download

Rückblick und Hintergrundinformationen

Wann?Was?
22.02.2017Aufstellungsbeschluss
2018-2019Erstellung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung
2019-2024Verfahrenspause aufgrund geänderter Rahmenbedingungen
2024-2026Anpassung des Entwurfs
25.03.2026Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat
06.07.2026Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern
20.08.2026Öffentliche Bekanntmachung und damit Rechtswirksamkeit

 

Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen dar und bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung.

Was ist ein Landschaftsplan?
Der integrierte Landschaftsplan stellt die Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Freiraumentwicklung dar. Er ist Bestandteil des Flächennutzungsplans und unterstützt eine nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft.

Welche Rechtswirkung hat der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan?
Der Flächennutzungsplan ist für Behörden verbindlich und dient als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Für Bürgerinnen und Bürger entfaltet er keine unmittelbare Rechtswirkung.

Wie hängen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zusammen?
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan berücksichtigt die vorliegenden Entwicklungskonzepte und Fachgutachten. Er gibt die langfristigen Entwicklungsziele für das gesamte Stadtgebiet vor. Bebauungspläne werden daraus entwickelt und regeln verbindlich die bauliche Nutzung einzelner Gebiete.

Einbindung in das System der räumlichen Planung

Die Stadt übt die kommunale Planungshoheit (vgl. Art. 28 Grundgesetz) über ihr Stadtgebiet aus. Das heißt, die Stadt kann selbstständig entscheiden, welche Nutzung wo stattfinden darf.

Allerdings müssen die Planungen in das System der räumlichen Planung (siehe Abbildung unten) eingebunden werden und die Vorgaben und Ziele der übergeordneten Regelungen (u.a. Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan) und Gesetze (u.a. Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz) beachtet werden.