Lechwehr

Wahlen

Europawahl 2024

Wie haben die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Landsberg am Lech gewählt?

Am Wahlsonntag können Sie die einzelnen Gemeindeergebnisse hier live verfolgen. Erste Resultate werden bereits ab 19.00 Uhr erwartet.

 

Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt. Wahlberechtigt sind laut § 6 Abs. 1 Europawahlgesetz (EuWG) alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich hier aufhalten und nicht nach § 6a Abs. 1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Wahlrecht von sogenannten „Auslandsdeutschen“, bestimmt sich nach § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG).

Unter den gleichen Grundvoraussetzungen wie Deutsche, sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
(Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten, wahlberechtigt,
sofern sie nicht nach § 6a Abs. 2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ebenso wie Deutsche, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich
jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben wollen, denn das Wahlrecht darf nur einmal ausgeübt werden.

Zur Aufnahme in ein Wählerverzeichnis müssen im Ausland lebende Deutsche rechtzeitig (spätestens bis zum 19. Mai 2024) einen schriftlichen Antrag stellen. Auch Unionsbürger müssen – sofern sie nicht bereits bei den Europawahlen 1999, 2004, 2009, 2014 oder 2019 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wurden – einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Nähere Informationen zur Europawahl erhalten Sie auf der Homepage
der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählverzeichnis

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in Deutschland in allen Amtssprachen der EU erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: BMI - Europawahl 2024 (bund.de)

 

Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl werden in Kürze an alle Wahlberechtigten versandt. Die Wahllokale zur Urnenwahl – also zur Stimmabgabe in einem Wahllokal – haben am Wahlsonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

So funktioniert die Stimmabgabe:
Zur Urnenwahl im angegebenen Wahllokal muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden. Wählen kann nur, wer in das Wählverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten jeweils einen Stimmzettel. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Briefwahl:
Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, benötigen einen Wahlschein. Wahlscheine werden grundsätzlich nur auf Antrag ausgestellt. Sie können schriftlich (z.B. auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch!) beantragt werden.
Zum Online-Briefwahlantrag gelangen Sie am schnellsten über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, indem Sie diesen einfach mit Ihrem Smartphone einscannen. Alternativ können Sie auch den folgenden Link verwenden: Briefwahlantrag | Stadt Landsberg am Lech (buergerservice-portal.de)
Natürlich können die Briefwahlunterlagen auch postalisch angefordert werden. Hierzu kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antrag verwendet werden. Nach Bearbeitung der Anträge, werden die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.
Wahlscheine können grundsätzlich noch bis zum 07.06.2024 um 18:00 Uhr beantragt werden (über das Bürgerservice-Portal nur bis 05.06.2024, 12:00 Uhr). In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung), können Wahlscheine noch bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr beantragt werden.
Alle Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08.10.2024, 18:00 Uhr im Zentralen Verwaltungsgebäude der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech eingegangen sein.

Wahlbezirke:
In Landsberg am Lech gibt es insgesamt 22 (Urnen-)Wahllokale. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahllokal die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können.