Lechwehr

22.02.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplan mit Grünordnung „Sondergebiet Ruethenfestverein“ einschließlich der 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech;
Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB
)

Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses haben aufgrund Aufgabenübertragung durch den Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech vom 15. Juli 2020 in ihrer Sitzung am 22. Juli 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Sondergebiet Ruethenfestverein“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 70. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die inzwischen gefertigten Bauleitplanvorentwürfe wurden vom Landsberger Stadtrat in der Sitzung am 08. Februar 2023, im Anschluss an die getroffenen Abwägungsbeschlüsse, gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.

Geltungsbereich
Das zu überplanende Gebiet liegt im Nord-Osten der Stadt Landsberg am Lech, ca. 300 Meter südlich der Bundesautobahn A 96. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücksnummern 1345, 1344/1 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 1345/27, alle Gemarkung Landsberg. Die geplante Fläche, auf der ein Neubau mit Halle, Stallungen und den notwendigen Nebenräumen für den Ruethenfestverein entstehen sollen, umfasst ein Areal von ca. 1,3 ha. Der Geltungsbereich grenzt im Norden an einen bestehenden Wirtschaftsweg mit der Flurstücksnummer 1346, Gemarkung Landsberg, sowie sich anschließende landwirtschaftliche Flächen. Im Osten befindet sich der Parkplatz des Fachmarktzentrums. In südlicher und westlicher Nachbarschaft schließt sich nach einem etwa 9 Meter breiten Grünlandstreifen die Wohnbebauung „Am Kornfeld“ an.

Anlass der Planung
Alle vier Jahre findet in Landsberg am Lech das Ruethenfest statt, bei dem die historisch bedeutsamen Ereignisse der Landsberger Stadtgeschichte dargestellt werden. Die Vorbereitung und Durchführung liegt in bewährter Hand des Ruethenfestvereins.

Zur Realisierung des Festes und Sicherstellung der Vereinsarbeit standen dem Verein bisher u.a. Flächen und Räumlichkeiten in der Grundschule Katharinenvorstadt, sowie temporär im städtischen Bauhof zur Verfügung. Unter anderem zur Erweiterung der Grundschule Katharinenvorstadt, muss nunmehr ein neuer Standort für den Ruethenfestverein gefunden werden. Der neue Standort soll, neben den alle vier Jahre stattfindenden Aktivitäten, auch Nutzungen wie zum Beispiel Instandhaltungsmaßnahmen an Gespannen und Kostümen ermöglichen. Eine durchgeführte Standortuntersuchung hat ergeben, dass die Unterbringung auf dem städtischen Gelände westlich des Fachmarktzentrums zielführend ist.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist das Plangebiet, welches weitgehend im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation lässt die Umsetzung nicht zu. Um einen Standort für den Ruethenfestverein zu schaffen, ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB, erforderlich.

Planungsziele
Schaffung eines Sondergebiets zur Unterbringung von Gespannen und temporären Unterbringung von Pferden (alle 4 Jahre).
Schaffung von Räumlichkeiten zur Ermöglichung der Vereinsarbeit des Ruethenfestvereins.
Sicherung einer ressourcenschonenden Erschließung.
Ökologische, nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung und Energieversorgung.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Bauleitplanentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, die Begründungen einschließlich der Umweltberichte, einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung und einer schalltechnischen Untersuchung hängen zusammen mit den nachstehend aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 03. März 2023 bis einschließlich 11. April 2023 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung Landsberg am Lech aktuell an den Nachmittagen für den Publikumsverkehr geschlossen, was Auswirkungen auf die vorgeschriebene Abwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Die Unterlagen zu den beiden Bauleitplanverfahren sind daher auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden:
https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/

Der Zugang zu den Papierunterlagen ist auch nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de möglich.

Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind neben den Umweltberichten, der Relevanzprüfung Artenschutz und der schalltechnischen Untersuchung, auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Landratsamtes Landsberg am Lech als untere Naturschutz-, untere Bodenschutzbehörde und als Veterinäramt sowie des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Auch eine private umweltbezogene Stellungnahme liegt vor. Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgut Tiere
Informationen zum eventuellen Vorkommen eines Feldlerchenreviers und den damit verbundenen artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen.
Gefahrenträchtige Situation für Pferde durch Benutzung der Neuen Bergstraße, um zum Aufstellungsort anlässlich des Ruethenfestes zu gelangen.

Schutzgut Boden
Informationen zu möglichen gefahrenverdächtigen Bodenbelastungen aufgrund einer früheren Ziegel- und Baustoffproduktion, die in negativer Weise auf die Schutzgüter Boden-Mensch und Boden-Grundwasser einwirken können.

Schutzgut Wasser 
Informationen zur schadlosen Beseitigung des gesammelten Niederschlagswassers durch Nachweis der Aufnahmefähigkeit des Untergrundes.

Schutzgut Fläche
Forderungen nach einer Umsetzung im planungsrechtlichen Innenbereich, oder Heranziehung von Bestandsgebäuden.
Sorge vor einer Umwandlung des Wohngebietes „Am Kornfeld“ in ein Mischgebiet.

Schutzgut Mensch
Anziehung von Fliegen und Pferdebremsen.
Geruchsbelästigungen für die Anwohner des Baugebietes „Am Kornfeld“, ausgelöst durch das Halten von Pferden.


Stellungnahmen während der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie wird bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).

Hinweis:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleipläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauGB).


Landsberg am Lech, 22. Februar 2023
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin