Lechwehr

22.06.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplan mit Grünordnung „Erpftinger Straße, Staufenstraße, Wiesenring“ einschließlich der 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech;
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB
)
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 25. Juli 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Erpftinger Straße, Staufenstraße, Wiesenring“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Im Anschluss an eine Präsentation der inzwischen erstellten Bauleit-planvorentwürfe hat sich das Gremium in der Sitzung am 21. Juni 2023 für die Fortführung des Verfahrens und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ausgesprochen.

Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung „Erpftinger Straße, Staufenstraße, Wiesenring“ sowie der Beschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Geltungsbereich
Das zu überplanende ca. 4,11 ha große Gebiet liegt am südwestlichen Landsberger Stadtrand. Es wird im Norden von der Erpftinger Straße sowie im Osten von der Staufenstraße begrenzt. Im Süden schließt sich das Baugebiet „Obere Wiesen“ an. Im Osten wird das Plangebiet von einer Waldfläche begrenzt, die sich im Anschluss an eine Wertstoffsammelstelle befindet. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücksnummern 684/3 (Teil; Straßenfläche Erpftinger Straße), 1823/5, 1871/19 (Teil; Straßenfläche Schwedenstraße), 1891/14 (Straßenfläche Staufenstraße), 1893, 1893/1 (Teilfläche; Verkehrsfläche Wiesenring), 1894, 1895, 1896, 1898, 1899, 1899/3, 1901, 1901/1 und 1904, alle Gemarkung Erpfting. Mit Ausnahme eines Bestandsgebäudes auf zwei Grundstücken im Nordwesten des Geltungsbereichs ist das Areal heute unbebaut.

Anlass und Ziel der Planung
Seit Jahren besteht in Landsberg am Lech eine hohe private Nachfrage nach Baugrundstücken und Mietwohnungen. Zur Versorgung der Bevölkerung mit qualitätsvollem und bezahlbarem Wohnraum hat die Stadt Landsberg am Lech daher die dreiseitig von Bebauung umgebenen, bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der Erpftinger Straße, Wiesenring und Staufenstraße erworben. In einer Entfernung von ca. 2 km zum Stadtzentrum soll das Areal zu einem zeitgemäßen, nachhaltigen und eigenständigen Wohnquartier mit einem vielfältigen Angebot für alle Lebensphasen entwickelt werden, welches sich trotz hoher Dichte gut in die vorhandenen baulichen und landschaftlichen Strukturen am Stadtrand einfügt.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist das Plangebiet, welches weitgehend im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald dargestellt. Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation lässt die Umsetzung nicht zu. Es ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech im Regelverfahren erforderlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen vorgenannte Bauleitplanvorentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, den Begründungen, den Umweltberichten, einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung und einem Verkehrsgutachten in der Zeit vom 30. Juni 2023 bis einschließlich 07. August 2023 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die gesamten Unterlagen liegen ferner in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung Landsberg am Lech aktuell an den Nachmittagen für den Publikumsverkehr geschlossen, was Auswirkungen auf die vorgeschriebene Abwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Die Unterlagen zu den beiden Bauleitplanverfahren sind daher auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden:

https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/

Der Zugang zu den Papierunterlagen ist auch nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de möglich.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie wird bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).


Landsberg am Lech, 22. Juni 2023
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin