27.04.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2023 auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Bayerische Bauordnung (BayBO) die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe neu gefasst. Konkret geändert wurde in § 2 der Satzung das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe von bisher 1 H auf nunmehr 0,8 H (H steht für Wandhöhe). Das „Schmalseitenprivileg" wurde von bisher 0,5 H auf 0,4 H angepasst. Damit ergibt sich folgender Wortlaut:
§ 2 Abstandsflächentiefe
Abweichend von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Stadtgebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.
Die Satzungsänderung tritt am 01. Mai 2023 in Kraft.
Die Satzung liegt im Zentralen Verwaltungsgebäude der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Zimmer 1.23 (1. OG), während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Zudem kann die Satzung auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.landsberg.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht-online/bauwesen-werbung-planung/
Terminvereinbarungen bzw. Auskünfte zur Satzung werden unter der Telefonnummer 0 81 91 / 1 28 - 2 40, oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse claus.mueller@landsberg.de angeboten.
Landsberg am Lech, 27. April 2023
STADT LANDSBERG AM LECH
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin