Lechwehr

Amtliche Bekanntmachung zum Bebauungsplanverfahren mit Grünordnung „Frauenwald V“ einschließlich der 82. Änderung des Flächennutzungsplans

Bebauungsplanverfahren mit Grünordnung „Frauenwald V“ einschließlich der 82. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech;
Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 11. November 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Frauenwald V“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans beschlossen.

Die inzwischen gefertigten Bauleitplanentwürfe wurden vom Landsberger Stadtrat in der Sitzung am 15. Dezember 2021 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.

Geltungsbereich

Das zu überplanende Gebiet liegt im Nordwesten der Stadt Landsberg am Lech, am Südrand des Gewerbestandortes „Frauenwald“. Der Geltungsbereich umfasst ein Areal von ca. 18,42 ha und erstreckt sich auf eine Teilfläche des städtischen Grundstücks mit den Flur Nr. 1461/112, Gemarkung Landsberg. Das Areal grenzt im Westen an den „Gewerbe- und Industriepark Frauenwald IV“ mit einem Logistikzentrum und im Osten an die Celsiusstraße. Im Norden wird der Bereich durch die Franz-Kollmann-Straße bzw. Fahrenheitstraße und im Süden durch die Siegfried-Meister-Straße (früher Iglinger Straße) begrenzt.

Planungsrechtliche Ausgangslage
Das Plangebiet liegt überwiegend im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frauenwald III“. Dieser setzt für das betroffene Areal Flächen für Wald mit Festsetzungen der nachfolgenden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Grünflächen mit Freiflächengestaltung und zum Abbruch vorgesehene Bestandsgebäude fest. Er tangiert aber auch die Bebauungspläne „Frauenwald II, 2. Änderung und Erweiterung“ sowie „Frauenwald IV“.

Der zukünftige Bebauungsplan „Frauenwald V“ ersetzt in seinem Geltungsbereich die bisherigen rechtskräftigen Bebauungspläne. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Frauenwald IV“, im Norden und Osten an die Entwicklungsflächen des Bebauungsplans „Frauenwald II, 2. Änderung und Erweiterung“ sowie „Frauenwald I“ an. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans werden die entsprechenden Festsetzungen in den Änderungsbereichen des westlich angrenzenden Bebauungsplans „Frauenwald IV“ sowie die Bebauungspläne „Frauenwald II, 2. Änderung und Erweiterung“ und „Frauenwald III“ durch die Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplans ersetzt.

Bereits im Zuge der 38. Änderung des Flächennutzungsplans wurde der verbleibende Bereich zwischen „Frauenwald I und II“ sowie „Frauenwald IV“ städtebaulich in die Gesamtfläche des Gewerbe- und Industrieparks als eingeschränktes Gewerbegebiet eingebunden.

Da sich gegenüber der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Geltungsbereich verändert, Flächen für den Naturschutz und die Landschaftspflege aufgenommen werden und werthaltige Ersatzmaßnahmen für überplante Waldflächen vorgesehen sind, ist auch eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Anlass der Planung
Ein an der Franz-Kollmann-Straße im Landsberger Frauenwald ansässiges Logistikzentrum beabsichtigt den bestehenden Standort zu erweitern. Darüber hinaus ist ein Bedarf an kleinteiligen Gewerbeflächen zu verzeichnen. Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation im Bereich zwischen der Fahrenheitstraße, der Celsiusstraße und der Siegfried-Meister-Straße lässt die Umsetzung nicht zu. Um ein differenziertes Angebot an weiteren Gewerbeflächen zu schaffen und dabei eine städtebaulich und nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dabei sind gemäß § 1 Abs. 5 BauGB die sozialen und wirtschaftlichen Belange insbesondere mit den standortangemessenen umweltschützenden Anforderungen in Einklang zu bringen.

Planungsziele
Mit der gegenständlichen Planung werden u.a. folgende städtebaulichen Ziele angestrebt:

  • Stärkung des Wirtschaftsstandortes Landsberg am Lech unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Umstrukturierung und Aufwertung des Plangebietes unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Innenentwicklung, sowie die Weiterentwicklung bestehender Betriebe
  • Flächensparende Entwicklung von Gewerbegebieten
  • Minimierung von verkehrlichen Erschließungsflächen
  • Schaffung eines differenzierten Angebots an Gewerbeflächen
  • Schaffung einer qualitätsvollen, differenzierten baulichen und freiraumplanerischen Struktur unter Berücksichtigung folgender Punkte:
    Stadträumlich angemessene Höhenentwicklung von Gebäuden
    Erhalt von Flächen für Naturschutz und Landschaftspflege
    Schaffung werthaltiger Ersatzmaßnahmen für überplante Waldfläche
    Entwicklung einer nachhaltigen Nachnutzung von Teilbereichen, in denen die Gebäude der ehemaligen Nitrocellulosefabrik untergebracht sind, insbesondere für Kunst und Kultur aller Sparten
    Beachtung der Belange des Immissionsschutzes
    Ökologisch nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung und Energieversorgung


Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Bauleitplanentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, die Begründungen einschließlich der Umweltberichte, ein schalltechnisches Gutachten, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), faunistische Kartierungen und Ausführungen zur Ameisenumsiedlung hängen zusammen mit den nachstehend aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04. Januar 2022 bis einschließlich 08. Februar 2022 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die gesamten Unterlagen liegen ebenfalls in diesem Zeitraum während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 1.23, 1. Obergeschoss, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Stadtverwaltung aktuell für den Publikumsverkehr geschlossen, was Auswirkungen auf die vorgeschriebene Abwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung hat. Die Unterlagen zu den beiden Bauleitplanverfahren sind daher auf der Grundlage von § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie i.V.m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden:

https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/

Der Zugang zu den Papierunterlagen ist auch nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de möglich.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind neben den Umweltberichten, der saP, der faunistischen Kartierungen, Aussagen zur Ameisenumsiedlung auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Fachstellen (Stadtwerke Landsberg KU, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck, Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Landratsamt Landsberg am Lech als Immissionsschutz-, Bodenschutz-, Abfall-und Naturschutzbehörde, Markt Kaufering, Gemeinde Igling, Ameisenschutzwarte Landesverband Bayern e,V.). Die Unterlagen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Auswirkungen auf den Menschen
Informationen zur Emissionskontingentierung. 
Ausführungen zu notwendigen Ausgleichsflächen, die außerhalb des Planbereiches liegen.
Immissionsschutzrechtliche Auswirkungen an einem Kauferinger Immissionsort bei Gebietseinstufung als reines bzw. allgemeines Wohngebiet.

Auswirkungen auf den Boden
Informationen zur militärischen Vornutzung und den damit verbundenen möglichen Altlasten.
Aussagen zur Rückbau- und Aushubüberwachung, zum Umgang mit Bodenkontaminationen.
Anforderungen bei sensiblen Flächennutzungen.
Forderungen nach Bodenluftuntersuchungen, deren Ergebnisse bauliche Schutzmaßnahmen erforderlich machten können.

Auswirkungen auf das Wasser
Informationen zum Schmutzwasser, zum Industrieabwasser, zur Wasserversorgung, zum Grundwasser, der Niederschlagswasserbeseitigung.

Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
Einstufung des Waldgebietes als naturnaher Lebensraum.
Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang von abzubrechenden Altgebäuden innerhalb des Grünflächen-Verbundkorridors.
Auswirkungen auf Tiere (z.B. Grünspecht) im Zusammenhang mit der Ameisenumsiedlung.
Forderung nach vertieften Untersuchungen bezüglich Fledermäusen, Reptilien und Amphibien und dem Verlangen, gegebenenfalls Ersatzquartiere anzulegen und vorhandene Tiere umzusiedeln.

Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
Einstufung des Waldgebietes für das Landschaftsbild.  

Auswirkungen auf das Klima
Einstufung des Waldgebietes als lokaler Klima-, Immissions- und Lärmschutzwald.
Auswirkungen der Rodungsmaßnahmen auf den regionalen Klimaschutz.


Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-19-Pandemie wird bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung).

Hinweis:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Sätze 1 und 2 BauGB).

 

Landsberg am Lech, 20. Dezember 2021
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin