Lechwehr

Bekanntmachung über den Neubau der Ortsumfahrung Lengenfeld

05.03.2019 - Amtliche Bekanntmachung über den Neubau der Ortsumfahrung Lengenfeld

St 2057 Landsberg am Lech – Rott
Neubau der Ortsumfahrung Lengenfeld mit integriertem Hochwasserschutz
Planfeststellung nach Art. 36 ff Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) i.V.m. Art. 72 ff Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Anhörungsverfahren / Erörterungstermin

  1. Die im Anhörungsverfahren zur o.g. Planfeststellung rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden erörtert
    am 20. März 2019 ab 10.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Pürgen, Ortsteil Lengenfeld, Am Wehrbach 24, 86932 Pürgen
     
  2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. An ihm können die Einwender, die Betroffenen, Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange, Versorgungs- und Leitungsträger, Vereinigungen und der Träger des Vorhabens teilnehmen.
     
  3. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigen ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung von Oberbayern zu geben.
     
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass
    - bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
    - das Anhörungsverfahren mit Schluss der Erörterung beendet ist und
    - durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für
      einen Bevollmächtigten, nicht erstattet werden können.
     
  5. Diese Bekanntmachung wird gemäß Art. 27a BayVwVfG zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech bereitgestellt und ist über den folgenden Link erreichbar: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/.


Landsberg am Lech, 05. März 2019

Mathias Neuner
Oberbürgermeister
Stadt Landsberg am Lech