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Briefwahl

Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

Grundsätzlich wählen Sie in dem Wahllokal, bei dem Sie im Wählerverzeichnis als wahlberechtigt registriert sind. Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises (bei den Kommunalwahlen und Bundestagswahlen), Stimmkreises (bei Landtags- und Bezirkswahlen) bzw. Landkreis/kreisfreie Stadt (bei Europawahlen) abstimmen möchten, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen.

Einen Wahlschein brauchen Sie für die Wahlteilnahme auch immer dann, wenn Sie ausnahmsweise nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen, aber dennoch für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind.

Um einen Wahlschein erhalten zu können, müssen Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt sein,
  • grundsätzlich im Wählerverzeichnis eingetragen sein
    (zu Ausnahmen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde) und
  • bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
    Diesen Antrag müssen Sie nicht begründen.

Dazu befindet sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte ein Formular. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen für jemand anderen abholen, ist die Erteilung einer Vollmacht erforderlich. Auch diese befindet sich auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Die Briefwahlunterlagen können im Bürgerbüro oder online über das Bürgerserviceportal beantragt werden. Es reicht auch ein E-Mail an das Bürgerbüro mit der Angabe des Namens, Anschrift, Geburtsdatum und gegebenefalls eine Versandadresse, an die die Unterlagen geschickt werden sollen.