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Bürger-ABC

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Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die beantragende Person vorbestraft ist oder nicht. Wer ein (polizeiliches) Führungszeugnis benötigt muss im Bürgerbüro persönlich vorstellig werden. Es wird dann beantragt, von der Generalbundesanwaltschaft in Bonn ausgestellt und von dort aus versandt.

Man unterscheidet Führungszeugnisse für private und behördliche Zwecke. Die damit verbundene Gebühr beträgt in beiden Fällen 13 Euro und muss bereits bei der Beantragung bezahlt werden.

Für behördliche Zwecke benötigen wir

  • die Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses
  • die vollständige Anschrift der Behörde
  • die Angabe des Verwendungszwecks (z.B. Bewerbung, Gaststättenerlaubnis)

Für private Zwecke reicht die Vorlage des Personalausweises / Reisepasses.

Das erweitertes Führungszeugnis
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig sind oder es werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Hierfür benötigen Sie einen schriftlichen Antrag des Arbeitgebers. Die Gebühr beträgt hier ebenfalls 13 Euro.

Europäisches Führungszeugnis
Ein „Europäisches Führungszeugnis“ wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist. Die Gebühr beträgt hier 17 Euro.

Weiter Informationen zum Führungszeugnis finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz.

Mit dem neuen, elektronischen Personalausweis kann man das Führungszeugnis auch online auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz beantragen. Hierfür muss die „Online-Funktion“ auf dem neuen Personalausweis aktiviert sein und ein erforderliches Kartenlesegerät vorhanden sein.

Hier gelangen Sie zu Online-Beantragung.