Lechwehr

Bürger-ABC

zurück zur Übersicht

Förderung kultureller Veranstaltungen und Projekte in der Stadt Landsberg am Lech

Sie sind Künstler(in)  oder Kulturschaffende(r), ein kulturell tätiger Verein oder ein Ensemble?

Sie leben in Stadt oder Landkreis Landsberg am Lech oder haben einen besonderen Bezug zur Stadt?

Sie planen ein Projekt, eine Ausstellung, eine Aufführung?

Hier finden Sie Informationen über städtische Fördermöglichkeiten.

 

Wie kann gefördert werden?

  • finanzielle Zuschüsse für Kulturprojekte als Deifizitausgleich
  • Gewährung von Sach- bzw. Personalleistungen
  • Bereitstellung städtischer Räumlichkeiten oder Einrichtungen

 

Was kann gefördert werden?

Es werden öffentliche kulturelle Nonprofit-Veranstaltungen und Projekte gefördert,

  • die eine wesentliche Bereicherung des Kulturlebens in Landsberg am Lech darstellen und
  • das städtische Kulturangebot ergänzen und
  • in der Stadt Landsberg am Lech stattfinden.

Die Stadt Landsberg am Lech legt dabei besonderen Wert auf:

  • neuartige künstlerische Ansätze oder spartenübergreifende Projekte
  • qualitativ herausragende Projekte, Initiativen und Sonderthemen
  • Projekte mit integrativem oder inklusivem Charakter
  • Projekte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bevorzugt ansprechen

oder einen  generationenübergreifenden Ansatz verfolgen

  • Projekte, denen ein besonderes bürgerschaftliches Engagement zugrunde liegt
  • Projekte und Vorhaben, die eine größtmögliche soziale Teilhabe garantieren
  • Projekte der Kulturellen Bildung, die in Kooperation mit verschiedenen

Kulturträgern durchgeführt werden und die über das reguläre Programm der

beteiligten Einrichtungen hinaus besondere Impulse und Innovationen entwickeln

 

Wichtig: Projektbeginn erst nach Antragstellung.

Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt in der Regel 30%. der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber 2500,00 Euro. Diese Förderung kann ganzjährig, spätestens jedoch acht Wochen vor Projektstart beantragt weden.

Bei Veranstaltungen und Projekten, die einen Förderbedarf von mehr als 2500,00 Euro vorsehen, ist eine Einzelbewilligung des Förderantrages ausschließlich durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss möglich. Dieser Antrag ist spätestens bis zum 15. Oktober für das folgende Jahr zu stellen.

Verfahren, Formalien und „Kleingedrucktes“

Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, können Sie das entsprechende Formblatt sowie die Kulturförderrichtlinien mit allen Informationen auf

www.kulturinlandsberg.de unter dem Stichwort „Kulturförderung“ herunterladen oder bei uns im Kulturbüro abholen (mo – fr 8 – 12 Uhr). Dort stehen wir auch gerne für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung.

 

Wichtige Info:

Einreichungsfrist für alle Anträge über 2500,00 Euro bis 15. Oktober
Anträge auf Förderung über 2500,00 Euro, die bis zum 15. Oktober im Kulturbüro vorliegen, werden in der nächsten Sitzung des Bildungs-Sozial- und verhandelt.