Bürger-ABC
Hilfe bei Obdachlosigkeit
Für Bürger aus der Stadt Landsberg am Lech, die obdachlos werden, stehen verschiedene Möglichkeiten der Unterkunft zur Verfügung. Bei den Unterkünften für Frauen und Männer handelt es sich um Sammelunterkünfte, d. h. mehrere Personen teilen sich ein Zimmer. Für obdachlose Familien stehen abgeschlossene Unterkünfte zur Verfügung.
Obdachlos ist, wer ohne Hilfe auf der Straße leben müsste. Personen, die das freiwillig machen, sind im rechtlichen Sinn nicht obdachlos, sondern nicht sesshaft.
Personen, die von einer Obdachlosigkeit bedroht sind, z. B. wegen einer Zwangsräumung, aber noch nicht obdachlos sind, wenden sich bitte an die sich an die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Hier wird geprüft, ob die Obdachlosigkeit noch vermieden werden kann und Hilfestellungen angeboten.