Bürger-ABC
Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein kann nachgewiesen werden, dass man Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) hat. Ob man für eine Sozialwohnung in Betracht kommt, wird mit einer Einkommensüberprüfung festgestellt. Dabei prüft das Wohnungsamt, ob der/die Antragsteller/in mit seinen/ihren Angehörigen die für den Bezug einer Sozialwohnung maßgebende Einkommensgrenze einhält.
Die Stadt Landsberg am Lech stellt aus:
- Allgemeine Wohnberechtigungsscheine
Sie können mit diesem Wohnberechtigungsschein in ganz Bayern eine öffentlich geförderte Wohnung suchen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie in der Stadt Landsberg am Lech Ihren Hauptwohnsitz bzw. Ihren ständigen Aufenthalt haben. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
- Gezielte Wohnberechtigungsscheine
Hier steht die genaue Wohnung in der Stadt Landsberg am Lech bereits fest (zum Beispiel eine geförderte Wohnung der BayernHeim GmbH im Baugebiet „Am Papierbach“; der Wohnberechtigungsschein gilt dann nur für diese ganz bestimmte Wohnung.
Anschrift
Stadt Landsberg am Lech
Wohnungsamt
Katharinenstraße 1
86899 Landsberg am Lech
Ansprechpartnerinnen
- Daniela Schießl
Tel.: 0 81 91 / 1 28-2 30 Mail: daniela.schiessl@landsberg.de Zimmer: 1.21
- Michaela Karl
Tel.: 0 81 91 / 1 28-2 52 Mail: michaela.karl@landsberg.de Zimmer: 1.22
- Andrea Winkler
Tel.: 0 81 91 / 1 28-1 69 Mail: andrea.winkler@landsberg.de Zimmer: 1.22
Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beantragung mit:
- Ausgefülltes Antragsformular mit Begründung der Dringlichkeit und Formular Einkommenserklärung
- Ausweiskopien aller Haushaltsangehörigen
- Ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis
- Ggf. Kopie Mutterpass
- Kopie Gehaltsnachweise (mindestens 3 Monate), ggf. Rentenbescheid bzw. Bescheid vom Jobcenter
- Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung(PDF / 170,08 KB)
- Einkommenserklärung(PDF / 324,26 KB)