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Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) dient als Nachweis für den Anspruch auf eine öffentlich geförderte Sozialwohnung. Ob Sie für eine solche Wohnung in Betracht kommen, ermittelt das Wohnungsamt über eine Einkommensüberprüfung. Dabei wird geprüft, ob Sie und Ihre Haushaltsangehörigen die maßgebliche Einkommensgrenze für eine Sozialwohnung einhalten.

 

Ausstellungsarten der Stadt Landsberg am Lech:

•          Der allgemeine Wohnberechtigungsschein

Dieser berechtigt Sie zur Suche einer öffentlich geförderten Wohnung in ganz Bayern. Voraussetzung für die Ausstellung durch die Stadt Landsberg am Lech ist, dass Sie hier Ihren Hauptwohnsitz haben. Der Schein ist für ein Jahr gültig.

Falls Sie nicht in Landsberg am Lech wohnen, wenden Sie sich bitte an das dafür zuständige Landratsamt Landsberg am Lech (Von-Kühlmann-Str. 15, Telefon: 08191/129-0).

 

•          Der gezielte Wohnberechtigungsschein

Dieser bezieht sich auf eine bereits konkret feststehende Wohnung in der Stadt Landsberg am Lech. Ein Beispiel hierfür ist eine geförderte Wohnung der BayernHeim GmbH im Baugebiet „Am Papierbach“. Die Gültigkeit dieses Wohnberechtigungsscheins ist ausschließlich auf diese jeweilige Wohneinheit beschränkt.

 

Erforderliche Unterlagen:

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen zur Beantragung entweder per Post oder per E-Mail (nur pdf-Format) ein:

  • Ausgefülltes Antragsformular mit Begründung der Dringlichkeit
  • Ausgefülltes Formular Einkommenserklärung Antragsteller
  • Ggf. ausgefülltes Formular Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige
  • Ausgefülltes Formular Vermögensverhältnisse (pro volljährige Person)
  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate aller Haushaltsangehörigen (Hauptjob, Nebenjob, Bürgergeldbescheid, Rentenbescheid, gewerbliche Einnahmen, Elterngeld, Unterhaltszahlungen)
  • Ausweiskopien aller Haushaltsangehörigen (Aufenthaltstitel müssen ab der Antragstellung mindestens 1 Jahr gültig sein, ansonsten entfällt der Anspruch)
  • Ggf. Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Ggf. Kopie Mutterpass