Lechwehr

01.03.2023 - Amtliche Bekanntmachung der Stadtwerke KU

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 08.02.2023 folgende Satzung beschlossen:


− Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Inselbades und des Lechstrands (Badgebührensatzung BadGebS)


Diese Satzung tritt am 01.05.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Tarifordnung vom 30.04.2014 außer Kraft.
Gem. § 13 der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Landsberg i. V. m. § 37 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der großen Kreisstadt Landsberg am Lech und gem. Artikel 26 Abs. 2 GO erfolgt die öffentliche Niederlegung im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Landsberg KU, Epfenhauser Str. 12, EG-Kundencenter zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Satzung kann auch auf der Homepage der Stadtwerke Landsberg – www.stadtwerke-landsberg.de  – eingesehen werden.

Landsberg am Lech, den 23.02.2023
Stadtwerke Landsberg KU
gez.
Gerald Nübel Jörg Gründinger
technischer Vorstand kaufmännischer Vorstand