01.12.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech mit integriertem Landschaftsplan
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 22. Februar 2017 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet einzuleiten. Der bereits im Jahre 2019 ausgelegte Flächennutzungsplanvorentwurf wurde inzwischen angepasst, vom Landsberger Stadtrat in der Sitzung am 19. November 2025 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.
Geltungsbereich
Die Große Kreisstadt befindet sich im Westen des Landkreises Landsberg am Lech. Nachbargemeinden von Landsberg am Lech sind die Gemeinden Igling im Nordwesten (VG Igling), Kaufering im Norden, Penzing in Nordosten, Schwifting im Osten, Pürgen im Südosten (beide VG Pürgen) und Unterdießen im Südwesten (VG Fuchstal). Im Westen grenzt Landsberg am Lech an die im Landkreis Ostallgäu gelegene Stadt Buchloe und die Gemeinde Waal (beide VG Buchloe).
Der Geltungsbereich umfasst gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB das gesamte Gemeindegebiet mit einer Größe von ca. 57,92 km². Mithin erstreckt sich der Bauleitplan auf die Kernstadt Landsberg am Lech sowie die Stadtteile Erpfting (mit Friedheim, Geratshof und Gut Mittelstetten), Ellighofen, Pitzling (mit Pöring) und Reisch (mit Thalhofen). Außerdem liegen im Stadtgebiet noch die Weiler Sandau und Pössing.
Aufgabe des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Er zeigt also wo in Zukunft Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Grünflächen, Landwirtschaft, Wald, Gemeinbedarfsflächen usw. vorgesehen sind – nicht im Detail, sondern übersichtsartig und vorausschauend.
Aufgabe des integrierten Landschaftsplans
Der Landschaftsplan stellt den Beitrag zu Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen der Flächennutzungsplanung dar. Er ist ein Fachgutachten, das auf Grundlage einer differenzierten Bestandsaufnahme Vorschläge für die örtlich erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege macht. Er dient der sachgerechten Abwägung von Nutzungskonflikten zwischen den Ansprüchen aus Naturschutz, Landschaftspflege und den Ansprüchen der sonstigen raumbeanspruchenden Flächennutzungen.
Bedeutung für die Stadt Landsberg am Lech
Der Flächennutzungsplan ist für die Stadt Landsberg am Lech von zentraler Bedeutung, da er als strategisches Instrument zur langfristigen räumlichen Planung dient. In ihm werden die beschlossenen Zielsetzungen aus der Kommunalen Gesamtstrategie Landsberg 2035, dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept ISEK sowie weiteren vom Stadtrat beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepten (z.B. Sportangebotsentwicklungskonzept) räumlich dargestellt, um zu klären, wie bestimmte Flächen genutzt werden sollen. Weiter soll durch den Flächennutzungsplan eine nachhaltige Stadtentwicklung gefördert werden, indem ökologische, soziale und ökonomische Aspekte der Fachgutachten in die Planung integriert werden. Der Flächennutzungsplan ermöglicht der Stadt Landsberg am Lech vorausschauend zu planen und auf zukünftige Herausforderungen wie steigende Bevölkerungszahlen, klimatische Veränderungen oder technologische Entwicklungen zu reagieren. Insgesamt ist der Flächennutzungsplan ein Werkzeug, um eine geordnete, nachhaltige und lebenswerte urbane Umgebung zu schaffen, die sowohl den aktuellen als auch den zukünftigen Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht wird.
Anlass der Planung
Die Stadt Landsberg am Lech verfolgt mit der Anpassung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan eine gesamthafte Fortschreibung der künftigen Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtteile unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen. Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahre 2001 und wurde bereits mehrfach geändert. Seitdem sind vielfältige Entwicklungen in Landsberg am Lech erfolgt. Diese betreffen zum Beispiel die Entwicklung verschiedener Wohngebiete, die großflächige Gewerbegebietsentwicklung im Frauenwald, sowie die Auflösung verschiedener Bundeswehrstandorte. Maßgeblich für die Stadtentwicklung sind zudem geänderte fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen und Bewertungen verschiedener Umweltbelange wie zum Beispiel Hochwasser-, Natur- oder Artenschutz. Veränderte Rahmenbedingungen sind auch durch die demografische Entwicklung zu verzeichnen. Es besteht somit ein Bedarf, die im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan formulierten Zielsetzungen der Stadtentwicklung entsprechend den aktuellen Rahmenbedingungen und geltenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen Anforderungen fortzuschreiben.
Bisherige Verfahrensschritte
Von 2017 bis 2019 wurde am Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplans intensiv gearbeitet. Im Rahmen der ersten Beteiligungsphase nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) wurden jedoch konkurrierende Nutzungen festgestellt, die ohne vertiefende Fachgutachten nicht abschätzbare Folgen u.a. zur Gewerbeentwicklung, zum Naturschutz und zur Mobilität ergeben hätten. Das Flächennutzungsplanverfahren wurde daher pausiert, eine Abwägung der im ersten Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Seit dem Ruhen des Verfahrens 2019 haben sich zum Teil auch gesetzliche Veränderungen ergeben. So ist seit 2021 die Reduzierung des Flächenverbrauchs als Richtgröße im Bayerischen Landesplanungsgesetz verankert.
Anpassung der Planung und Umgang mit Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung (2019)
Der Flächennutzungsplanvorentwurf wurde inzwischen nach Festlegung der Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe (Stadtratsbeschluss vom 23. Juli 2025), anhand vorliegender und eingearbeiteter Gutachten bzw. Konzepte, aber auch zum Teil aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen, in wesentlichen Punkten abgeändert. Es wurde daher von einer Abwägung der im Rahmen des 1. Verfahrensschrittes bereits eingegangenen Stellungnahmen abgesehen.
Hiervon wurden die Einwender mit Schreiben der Stadtplanung vom 11. September 2025 in Kenntnis gesetzt. Sollten sich nach dem 2. Verfahrensschritt gegebenenfalls noch abwägungswürdige Aspekte aus den im Jahre 2019 eingegangenen Stellungnahmen ergeben, werden diese im Rahmen der nächsten Beteiligungsstufe einer finalen Abwägung zugeführt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von Dienstag, 02. Dezember 2025 bis einschließlich Montag, 12. Januar 2026 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt.
Dabei stehen folgende Unterlagen zur Verfügung, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie zu den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann:
- Planzeichnung
- Begründung
- Umweltbericht
- Biotopkartierung
- Übersicht Entwicklungsflächen
- Liste der Bau- und Bodendenkmäler
- Potenzielle natürliche Vegetation
- Wasserkörper-Steckbriefe zum Wiesbach und Lech
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Frauenwald VI
- Entwicklungsprognose 2024 – 2042
- Landschaftsplan Bestands- und Maßnahmenplan
- Thematische Karten zum Landschaftsplan
- Relief, Naturräume
- Siedlungsentwicklung
- Geologie (Übersicht)
- Geologie
- Übersichtskarte Boden
- Potenzielle natürliche Vegetation
- Landwirtschaftliche Standortkartierung
- Geländeklima
- Wasser (Gewässer, Gewässergüte, Trinkwasserschutz)
- Schutzgebiete, landschaftliche Vorgaben der Regionalplanung und des Waldfunktionsplans
- Bestand und Bewertung Arten- und Biotopschutzprogramm / Artenschutzkartierung
- Gegenüberstellung Nutzungstypen / Biotopausstattung
- Ziele und Maßnahmen nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm zu
Lebensraumtypen
- Biotopverbundsystem
- Potenzielle Aufforstungsgebiete
- Naherholung und Freizeit
- Siedlungseignung
- Kiesabbau
- Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich liegen Unterlagen während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Öffnungszeiten der Verwaltung
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer (Telefon: 0 81 91/1 28-2 40) oder elektronischer Terminvereinbarung (E-Mail: claus.mueller@landsberg.de) auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Privatpersonen:
- Bayerischer Bauernverband
- Bund Naturschutz
- Bundesamt für Infrastruktur der Bundeswehr
- Gemeinde Igling
- Handwerkskammer
- Landratsamt Landsberg am Lech Untere Immissionsschutzbehörde
- Landratsamt Landsberg am Lech Untere Naturschutzbehörde
- Markt Kaufering
- Regierung von Oberbayern – Höhere Naturschutzbehörde
- Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanung
- Regionaler Planungsverband
- Stadtwerke Landsberg KU
- Privatpersonen
Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogene Stellungnahmen finden Sie rechts im Downloadbereich.
Abgabe der Stellungnahmen
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Flächennutzungsplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder elektronisch (claus.mueller@landsberg.de) eingereicht werden. Bei einer Aufnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten (Telefonnummer: 0 81 91/1 28-2 40, E-Mail: claus.mueller@landsberg.de).
Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bauleitplanes führt.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
Landsberg am Lech, 01. Dezember 2025
STADT LANDSBERG AM LECH
gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
