Lechwehr

02.07.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplanvorentwurf mit integrierter Grünordnungsplanung „PV-Freiflächenanlage Kaufering-Landsberg“ (Nr. 3450) verbunden mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplans
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)



Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. März 2024, aktualisiert in der Sitzung des Stadtrates am 25. September 2024, die Aufstellung des Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Kaufering-Landsberg“ verbunden mit der Einleitung zur 98. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. 

Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Kaufering-Landsberg“ sowie der Beschluss zur 98. Änderung des Flächennutzungsplans werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Wo liegt das Plangebiet?
Der zu überplanende ca. 12,89 ha große Bereich liegt an der nördlichen Landsberger Stadtgrenze unmittelbar angrenzend an die Kauferinger Gemeindegrenze und somit zwischen den Gewerbegebieten von Kaufering und Landsberg am Lech. Im Osten verläuft die Kreisstraße LL20 (B17 alt). Erfasst werden die Flurstücke 3011, 3012, 3013, 3013/2 und 3014, alle Gemarkung Landsberg am Lech, die derzeit intensiv als Grünland landwirtschaftlich genutzt werden. 

Was ist der Planungsanlass?
Im Zuge der Energiewende ist der Ausbau erneuerbarer Energien konsequent voranzutreiben. Die Stromerzeugung durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist dabei ein zentraler Baustein zur nachhaltigen Energieversorgung.

Was ist geplant und was ist die Zielsetzung?
Geplant ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 13 MWp. 

Ziel ist es, den Belangen des Umweltschutzes sowie den Vorgaben des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f) BauGB Rechnung zu tragen, indem für die Nutzung erneuerbarer Energien geeignete Flächen bereitgestellt werden. Mit der Planung folgt die Stadt Landsberg am Lech zugleich den landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und übernimmt damit Verantwortung für den übergeordneten Klimaschutz. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, verbunden mit der 98. Änderung des Flächennutzungsplans, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB). Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech ist die zu überplanende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die im Bebauungsplan angestrebte Ausweisung einer Sonderbaufläche „PV-Freiflächenanlage“ entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Um die Planung in Einklang mit den Vorgaben des Baugesetzbuches zu bringen und insbesondere dem Entwicklungsgebot zu genügen, wird auch der Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (98. Änderung). 

Wann und wo erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen der Vorentwurf zur 98. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der Bebauungsplanvorentwurf mit Satzung, Begründung und Umweltbericht, sowie eine Vegetationskartierung und artenschutzrechtliche Relevanzprüfung in der Zeit vom 07. Juli 2025 bis einschließlich 08. August 2025 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die kompletten Unterlagen finden sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/.

Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße. 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar. Der Bekanntmachungstext findet sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/.

Wann ist die Verwaltung geöffnet und sind Terminvereinbarungen möglich?
Die Stadtverwaltung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 63 bzw. per E-Mail unter   michael.menhofe@landsberg.de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (michael.menhofer@landsberg.de) eingereicht werden.

Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische  oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28 - 2 63 bzw. per E-Mail unter michael.menhofer[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt. 

Warum erfolgt die Beteiligung?
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.

Was ist mit dem Datenschutz?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.

Landsberg am Lech, 02. Juli 2025
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.:
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin