03.11.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplanvorentwurf mit Grünordnung „Kreuthofer Straße - Thalerseestraße“ (Nr. 6061) verbunden mit der 83. Änderung des Flächennutzungsplans
- Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kreuthofer Straße - Thalerseestraße“ verbunden mit der Einleitung zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kreuthofer Straße - Thalerseestraße“ sowie der Beschluss zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Wo liegt das Plangebiet?
Das zu überplanende ca. 0,958 ha große Areal liegt am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Reisch. Die Planung erstreckt sich auf die Flurstücke Nrn. 1037 und 1037/2, beide Gemarkung Reisch. Östlich wird der Bereich durch die Thalerseestraße gefasst. Nördlich schließen sich landwirtschaftliche Flächen, im Süden und Osten das Dorfgebiet an. Die zu überplanende Fläche wird derzeit überwiegend als landwirtschaftlich genutzte Wiese bewirtschaftet und prägt mit ihrem offenen Charakter das Ortsrandbild.
Was ist der Planungsanlass?
Mit der Planung möchte man die baurechtlichen Grundlagen zur Vergrößerung und Weiterentwicklung einer bestehenden Schreierei im Stadtteil Reisch schaffen, so dass der Verbleib am Ort nachhaltig gesichert ist.
Was sind die Planungsziele
Mit der Bauleitplanung werden die folgenden Ziele verfolgt:
Stadträumlich angemessene Höhenentwicklung von Gebäuden;
Schaffung einer qualitätsvollen, differenzierten baulichen und freiraumplanerischen Struktur;
Entwicklung eines Ortsrandes mit entsprechenden Grün- und Freiflächen, sowie Erhalt von Flächen für Naturschutz und Landschaftspflege;
Sicherung einer ressourcenschonenden, immissionsverträglichen und störungsarmen Erschließung, sowie Beachtung der Belange des Immissionsschutzes;
Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB). Die Stadt Landsberg am Lech besitzt einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2001. Darin sind die östlichen zwei Drittel der Fläche des Geltungsbereichs als Flächen für die Landwirtschaft, der westliche Bereich als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Außerdem sind Einzelbäume sowie landschaftsprägende Hecken / Feldgehölze im Bereich der südlichen Grenze enthalten. Von Norden her ist eine von Bebauung freizuhaltende Grünverbindung als grünplanerische Maßnahme im bebauten Bereich dargestellt. Um die Planung in Einklang mit den Vorgaben des Baugesetzbuches zu bringen und insbesondere dem Entwicklungsgebot zu genügen, wird auch der Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (83. Änderung).
Wann und wo erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen der Vorentwurf zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der Bebauungsplanvorentwurf (zeichnerischer und textlicher Teil) mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 10. November 2025 bis einschließlich 10. Dezember 2025 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die kompletten Unterlagen finden sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/.
Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße. 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar. Der Bekanntmachungstext findet sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden ferner über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).
Wann ist die Verwaltung geöffnet und sind Terminvereinbarungen möglich?
Die Stadtverwaltung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller@landsberg.de) eingereicht werden.
Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.
Warum erfolgt die Beteiligung?
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.
Was ist mit dem Datenschutz?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
Landsberg am Lech, 03. November 2025
STADT LANDSBERG AM LECH
i.V. gez.
Moritz Hartmann
2. Bürgermeister
