04.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech über die Auflegung der Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Stadt Landsberg am Lech und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Vereinigten Stipendienstiftung der Stadt Landsberg am Lech, der rechtsfähigen Altenriederstiftung sowie der Herkomer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2026
Der Stadtrat hat am 17. Dezember 2025 die Haushaltssatzungen der Stadt Landsberg am Lech und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Vereinigten Stipendienstiftung der Stadt Landsberg am Lech der rechtsfähigen Altenrieder-Stiftung sowie der Herkomer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Haushaltssatzungen treten am 01. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung der Stadt Landsberg am Lech mit Schreiben vom 29.01.2026 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzungen der Vereinigten Stipendienstiftung der Stadt Landsberg am Lech, der Altenrieder-Stiftung und der Herkomer-Stiftung enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Landsberg am Lech erfolgte mit Schreiben vom 29.01.2026.
Die o.g. Haushaltssatzungen liegen zusammen mit den Haushaltsplänen gem. Art. 65 Abs. 3 i. V. mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung, sowie § 4 Satz 1 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, Zimmer 1.04 (1.Stock) öffentlich zur Einsicht aus.
Landsberg am Lech, den 04.02.2026
Stadt Landsberg am Lech
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
