Lechwehr

04.03.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

  1. Über die Erweiterung des Geltungsbereiches zum Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und über die Durchführung des Planungsverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für den qualifizierten Bebauungsplan mit Grünordnungsplan mit Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung Nr. 3087 „Adam-Vogt-Straße, westlich“
  2. Über die Satzung der Stadt Landsberg am Lech über die Veränderungssperre für die Geltungsbereichserweiterung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3087 „Adam-Vogt-Straße, westlich“
     

zu 1. Erweiterung Geltungsbereich:
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in der Sitzung vom 25. Februar 2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Erweiterung des Geltungsbereiches zum Aufstellungsbeschluss des qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 3087 „Adam-Vogt-Straße“ mit Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung beschlossen.

Geltungsbereich des gegenständlichen qualifizierten Bebauungsplans mit Grünordnungsplan: siehe Downloads

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des qualifizierten Bebauungsplans (Erweiterung rot schraffiert) entspricht dem des Beschlusses zur Erweiterung des Geltungsbereiches.

Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Zwecke und allgemeine Ziele der Planung:
Das durch den Geltungsbereich definierte Gebiet weist einen Gebietscharakter mit einer eindeutigen Beurteilung nach § 34 BauGB und einer heterogenen Bebauungsstruktur auf, bestehend aus diversen Vorder- und Rückbebauungen, sowie der Vorgabe, dass sich künftige Vorhaben am Gebäudebestand orientieren müssen.

Bestehende, rückwärtige Frei- und Grünflächen können aufgrund bestehender Bezugsfälle nicht von Bebauung freigehalten werden.

Mit Hilfe eines qualifizierten Bebauungsplans, mit Grünordnungsplan, kann die Weiterentwicklung der Grundstücke des Planungsgebietes unter Wahrung seines Charakters und der städtebaulichen Anforderungen gesteuert werden. Städtebauliche Ziele können gesichert werden. Diese Steuerung kann durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung, der Grund- und Geschoßflächenzahl, Definition der Kubatur sowie Dachform und Festsetzungen zum Erhalt und Schutz des Baumbestandes und der bestehenden Grünflächen, erfolgen.

Dadurch können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukünftige Bebauung unter Berücksichtigung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen geschaffen und die städtebauliche Gestalt des Planungsgebietes baukulturell erhalten werden.

Der Charakter des Gebiets mit mehr oder weniger dichter Bebauung, mit erheblicher Aufenthaltsqualität durch die meist zurückgelegenen Grünbereiche, sowie einer Orientierung gewerblicher Nutzung zur Augsburger Straße hin, ist klar ablesbar.

Für eine zukünftige Weiterentwicklung können somit folgende städtebaulichen Ziele festgehalten werden:

  • bestandsorientierte Bebauung unter Berücksichtigung des Gebietscharakters
  • Sicherung der gärtnerischen und gewerblichen Nutzungen im Geviert
  • Definition und Fassung der Straßenräume durch eine entsprechende Stellung der geplanten Gebäude begleitend zu den bestehenden Erschließungsstraßen
  • Orientierung der Höhenentwicklung an den umliegenden, bestehenden Gebäuden
  • perspektivischer Geschosswohnungsbau im südlichen Bereich
  • perspektivische Bebauung mit Reihenhäusern im nördlichen Bereich


Für eine zukünftige Weiterentwicklung können folgende grünordnerischen Ziele festgehalten werden:

  • Minimierung versiegelter Flächen
  • Entwicklung privater Grünflächen
  • Erhalt der einseitigen Lindenallee entlang der Weiherstraße
  • Erhalt des Baumbestandes im südlichen Bereich des Planungsgebiets


Für eine zukünftige Weiterentwicklung können folgende verkehrsplanerischen Ziele festgehalten werden:

  • verkehrsberuhigter Bereich nördlich der Hopfengartenstraße


Für eine zukünftige Weiterentwicklung können folgende planerischen Ziele festgehalten werden:

  • Schaffung von Baurecht für eine maßvolle Weiterentwicklung des Gebiets unter Berücksichtigung der Bestandsbebauung und der bestehenden Nutzungen
  • Schutz der Baumbestände
  • Schaffung von Freiräumen


zu 2. Veränderungssperre
Ebenfalls in der Sitzung am 25. Februar 2026 hat der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech zur Sicherung der Planung für die in der Geltungsbereichserweiterung liegenden Grundstück des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3087 „Adam-Vogt-Straße“ eine Veränderungssperre nach den §§ 14 ff BauGB als Satzung beschlossen. Auch dies wird hiermit bekannt gemacht. Die Veränderungssperre ist ein Instrument zur Sicherung der städtebaulichen Planung. Sie hat den Inhalt, dass

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen,
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.


Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde in Abstimmung mit dem Landsberger Stadtrat.

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke mit den Flur Nrn. 1097, 1097/7, 1097/3, 1097/4, 1092/2, 1097/5, 1098, 1098/2, 1098/3, 1098/4, 1098/5, 1098/6, 1098/7, 1098/9, 1098/10, 1098/11, 1098/12, 1098/13 alle Gemarkung Landsberg am Lech. Im Lageplan ist der Geltungsbereich der Veränderungssperre rot umrandet.

Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre: siehe Downloads

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der Veränderungssperre (rot umrandet) entspricht dem des Beschlusses zur Veränderungssperre.

Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung durch Aushang an den offiziellen Amtstafeln der Stadt Landsberg am Lech (Kernstadt, Ellighofen, Erpfting, Pitzling, Reisch) in Kraft. Sie hat zunächst eine Geltungsdauer von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB), sofern sie nicht verlängert wird (§ 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BauGB).

Die Satzung liegt, einschließlich der Grundstückskarte, im Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 1. OG, Zimmer Nr. 1.23 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden:  https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/.

Hinweis nach § 18 Abs. 3 BauGB:
Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, beantragt (§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB).

Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 04. März 2026 bis einschließlich 18. März 2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unterrichten und sich zur Planung äußern.

Der Zugang zu den Papierunterlagen ist außerdem nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Termin-vereinbarung unter der Nummer 0 81 91 / 1 28 – 2 63 bzw. per E-Mail unter bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gemeinde unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene und im Geoportal Bayern unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal →Gemeindename: Landsberg am Lech → laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden an bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-grundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Landsberg am Lech, 02. März 2026
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin