Lechwehr

04.09.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplanverfahren Nr. 2151 „Am Papierbach, 1. Änderung“
- Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB


Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 18. Januar 2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Papierbach, 1. Änderung“ (Nr. 2151) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. 

Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Papierbach, 1. Änderung“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Wo befindet sich das Plangebiet?
Das zu überplanende ca. 2,6 ha große Gebiet liegt westlich der Landsberger Altstadt bzw. westlich des Lechs und erstreckt sich über einen Teil des Gebiets der ehemaligen Pflugfabrik zwischen der Bahnlinie Landsberg am Lech – Kaufering im Westen und der Von-Kühlmann-Straße im Osten. Im Norden grenzt das Areal an den Herbstweg und im Süden an das Baufeld D an. 

Was ist geplant?
Aufgrund des Umfangs der im Rahmen von Baugenehmigungen erteilten Befreiungen und anstehender Umplanungen sieht die Stadt Landsberg am Lech die Veranlassung, die baurechtlichen Bedingungen im Zuge der gegenständlichen Planung zu prüfen, im Wege der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2151 städtebaulich anzugleichen und neu zu ordnen. Dabei bleiben die wesentlichen Planungsgrundlagen wie Art der Nutzung, Lage der Bauräume, Erschließung etc. unverändert. 

Die Bebauungsplanänderung Nr. 2151 ersetzt dabei den Bebauungsplan 2150 „Am Papierbach“ im Geltungsbereich. Die vorgesehene Bebauungsplanänderung entwickelt sich gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan, bzw. dessen 15. Änderung. Damit wird keine Flächennutzungsplanänderung/-anpassung erforderlich.

Was sind die angestrebten Planungsziele?
Das Ziel der Umstrukturierung der ehemaligen Pflugfabrik in ein urbanes Quartier mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Kultur, Kinderbetreuung und Gastronomie wird auch mit der geplanten Änderung weiterverfolgt. Es ist vorgesehen die weiterentwickelten höheren Nutzungsdaten zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Höhenentwicklung entsprechend der erteilten Baugenehmigungen festzusetzen. Die Weiterentwicklung der Planung dient ferner zur Schaffung von weiteren Wohnungen, auch für den geförderten Wohnungsbau. 

Welches Verfahren kommt zur Anwendung?
Es soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Entsprechend den fachlichen Vorgaben aus § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB darf der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, was beim vorliegenden Bebauungsplanentwurf zutrifft.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Demnach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Das Auslegungsverfahren wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gestartet. Des Weiteren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB). 

Wann und wo erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von Freitag, 05. September 2025 bis einschließlich Montag, 06. Oktober 2025, auf der Internetseite der Stadtverwaltung Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt. Dabei stehen 

  • der Bebauungsplanentwurf mit dem zeichnerischen und textlichen Teil (Satzung),
  • die Begründung und  
  • eine schalltechnische Untersuchung

zur Verfügung. 

Die Unterlagen werden auch über das zentrale Internetprotal des Landes Bayern unter www.bauleitplanung.bayern.de zugänglich gemacht (§ 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB).

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB). Die beiden Auslegungsräume sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Wann ist die Verwaltung geöffnet und sind Terminvereinbarungen möglich?
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nr. 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per   E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Stellungnahmen während der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren abgeben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB). Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB). Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer    0 81 91/1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Das Gremium entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bauleitplanes führt. 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Sätze 1 und 2 BauGB).


Landsberg am Lech, 04. September 2025
STADT LANDSBERG AM LECH

i.V.   gez.
Felix Bredschneijder
3. Bürgermeister