05.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und über die Durchführung des Planungsverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2152 „Am Papierbach, 2. Änderung“
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in der Sitzung vom 21.01.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2152 „Am Papierbach, 2. Änderung“ beschlossen.
Geltungsbereich des gegenständlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans: siehe in den Downloads
Der Lageplan des Stadtbauamtes vom 29.01.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entspricht dem des Aufstellungsbeschlusses.
Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 06. Februar 2026 bis einschließlich 19. Februar 2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unterrichten und zur Planung äußern.
Der Zugang zu den Papierunterlagen ist außerdem nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 263 bzw. per E-Mail unter bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.
Die Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Gemeinde unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ und im Geoportal Bayernwww.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal à Gemeindename: Landsberg am Lech à laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden an bauordnungsamt@landsberg.de. Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die gewünschte Urbanität entsteht mit einer Belebung des öffentlichen Raums, Aufenthaltsqualitäten und einer attraktiven Durchmischung der Erdgeschoss-Zonen. Sie ist nicht allein durch die ursprünglich geplanten und erhofften Nutzungen zu erzielen. Vielmehr wird Urbanität durch die Verteilung der Kultur auf verschiedene, kleinere Einheiten, die Ansiedlung der Hochschule, das aktive Quartiers-Management, die Schaffung von städtebaulich interessanten Räumen und Begrünung erreicht.
Für das Baufeld D kann eine Verbesserung der architektonischen Vielfalt erreicht werden. Mit der Verlegung der TG-Zufahrt verbessert sich der Freibereich zwischen den Baufeldern B2 und D.
Mit den Planungen für das Baufeld B1 können folgende Verbesserungen erreicht werden:
Realisierung des Hotels, Realisierung der Kultur entsprechend der Überarbeitung der aktualisierten Untersuchung, Verbesserung der klimatischen Situation durch mehr Grün, Verbesserung der Ost-West-Wegebeziehung für den Rad- Und Fußgängerverkehr, Verbesserter Wasserdurchfluss durch die Reduzierung der Tiefgaragen, Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Belebung des Raums und mehr Grün, Schaffung eines grünen Entrees ins Quartier.
Landsberg am Lech, 05. Februar 2026
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
