Lechwehr

05.12.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Landsberg am Lech nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich „Sicherung Erweiterung Kläranlage“ das Grundstück Flur Nr. 1152, Gemarkung Landsberg am Lech, betreffend

Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. November 2025 zur Sicherung und zum Ausbau des Standortes der Landsberger Kläranlage eine Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach den §§ 25 ff. BauGB beschlossen. Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Stadt in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. 

Städtebaulicher Anlass
Aktuell führt die Stadt Landsberg am Lech ein Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplans „Lechatelier“ durch, um auf dem Grundstück Flur Nr. 1152, Gemarkung Landsberg am Lech, künftig eine kulturelle Nutzung zu ermöglichen.

Südlich angrenzend schließt sich das Areal der Kläranlage Landsberg am Lech an, betrieben von den Stadtwerken Landsberg KU. Auf dem Werksgelände selbst sind bislang unbebaute Flächen für eine Erweiterung der Nitrations- und Denitrationsbecken eingeplant. Für eine Klärschlammtrocknung, eine weitere Stickstoffreduzierung sowie eine derzeit noch nicht verpflichtende vierte Reinigungsstufe ist jedoch eine Erweiterung des Werksgeländes zwingend notwendig.

Daher soll im Bebauungsplan „Lechatelier“ die Nutzung als Veranstaltungsort nur so lange befristet werden, bis eine Inanspruchnahme durch die Stadtwerke Landsberg KU zur Erweiterung der Kläranlage erforderlich wird. Derzeit ist noch nicht genau absehbar, bis wann das Bauleitplanverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann. 

Städtebauliches Entwicklungsziel
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hat sich der Landsberger Stadtrat für den Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht bezogen auf das Grundstück Flur Nr. 1152, Gemarkung Landsberg am Lech, ausgesprochen. Damit steht der Stadt Landsberg am Lech bereits vor Abschluss des offiziellen Bebauungsplanverfahrens „Lechatelier“ ein Vorkaufsrecht zu.

Satzungsgebiet
Der Geltungsbereich der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht umfasst das Grundstück Flur Nr. 1152, Gemarkung Landsberg am Lech, mit einer Größe von 6.890 m². 

Einsichtnahme / Niederlegung
Die Satzung, einschließlich Begründung und Lageplan, ist im Rechtsamt der Stadt Landsberg am Lech Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.11 niedergelegt (§ 37 Abs. 1 Geschäftsordnung 2020 – 2026 für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech –GO-). Sie kann während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Das Zimmer 2.11 ist mit Hilfe eines Aufzuges behindertenfreundlich erreichbar. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft auch von Vertretern des Stadtbauamtes, Referat Stadtplanung, erteilt. Gemäß § 37 Abs. 2 GO ist die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/stadtverwaltung/stadtrecht-online/bauwesen-werbung-planung/

Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter folgender Adresse zu finden: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Landsberg am Lech tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlässlich dieser Bekanntmachung wird gemäß § 215 BauGB auf Folgendes hingewiesen:

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 – 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB


wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Landsberg am Lech, Rechtsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 


Landsberg am Lech, 05. Dezember 2025
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin