16.02.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech
Bebauungsplanentwurf mit integrierter Grünordnung „Technologiepark Lechrain“ einschließlich der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech
Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben die Bauleitplanentwürfe in der Sitzung am 14. Mai 2025 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bauleitpläne ergibt sich aus dem nachfolgend eingefügten Lageplan: siehe Downloads.
Der Entwurf der 54. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie der Bebauungsplanentwurf „Technologiepark Lechrain“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie jeweils die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom Mittwoch, 18. Februar 2026 bis einschließlich Freitag, 20. März 2026 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ veröffentlicht.
Darüber hinaus sind die Entwürfe im Geoportal Bayern http://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal à Gemeindename: Landsberg am Lech à laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: siehe Downloads
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauordnungsamt[at]landsberg[dot]de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans gilt:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt unter www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.
Landsberg am Lech, 16.Februar 2026
STADT LANDSBERG AM LECH
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin
