Lechwehr

06.07.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Erinnerungskultur Straßennamen mit NS-Bezug
- Umbenennung und Kontextualisierung von Straßen
- Einbeziehung der Öffentlichkeit


Straßennahmen dienen der Orientierung, prägen das Selbstverständnis einer Stadt und sind Teil des kollektiven Gedächtnisses. Werden Straßen nach historischen Persönlichkeiten benannt, erfahren historische Persönlichkeiten eine besondere Ehrung und Würdigung.

Im Laufe der Zeit ändern sich Sichtweisen und Wertesysteme von Gesellschaften. Umso wichtiger ist es, immer wieder kritisch zu prüfen, ob die Ehrung einer historischen Persönlichkeit gegenwärtig noch angemessen ist. Die Auseinandersetzung mit historisch belasteten Straßennahmen dient dabei einer verantwortungsvollen Erinnerungskultur. Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsfindung auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Expertenkommission
Mit Beschluss des Landsberger Stadtrates vom 09. März 2022 wurde eine Expertenkommission eingesetzt und beauftragt, die als strittig angesehenen Straßennamen einer kritischen, ergebnisoffenen und wissenschaftlich differenzierten Betrachtung zu unterziehen, mit dem Ziel, dem Stadtrat eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.

Empfehlungen zu Straßenumbenennungen
Inzwischen wurden dem Gremium erste Empfehlungen und Begründungen seitens der    Expertenkommission zur Umbenennung der Straßen Otto-Leybold, Oberbürgermeister-Thoma und Hindenburgring vorgestellt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu der Thematik fand am 25. Juni 2025 statt.

Empfehlungen zur Kontextualisierung von Straßennamen
Bezüglich der Straßen Immelmann, Spee, Richthofen, Weddigen und Jahn sprach sich die Expertenkommission für eine Kontextualisierung aus. Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Namensgebern erfolgte am 11. Juni 2026.

Rechtliche Grundlage
Die Gemeinden können den öffentlichen Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen (Art. 52 Abs. 1 Bay. Straßen- und Wegegesetz – BayStrWG). Über eine im Ermessen stehende Umbenennung oder Kontextualisierung entscheidet der Stadtrat im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Die Umbenennung einer Straße erfolgt durch Allgemeinverfügung im Sinne von Art. 35 Satz 2, 2. Alt. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).

Öffentlichkeitsbeteiligung
Vor einer abschließenden Entscheidung des Landsberger Stadtrates über die empfohlenen Straßenumbenennungen beziehungsweise Kontextualisierungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Gelegenheit, ihre Anregungen, Hinweise und Anregungen einzubringen.

Die den Empfehlungen der Expertenkommission zugrundeliegenden Unterlagen können von Donnerstag, 09. Juli 2026 bis einschließlich Dienstag, 11. August 2026 auf der Internetseite der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/umbenennung-von-strassen/ eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landsberg am Lech im Vorraum zum Bürgerbüro Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, zur Einsichtnahme aus. Die Stadtverwaltung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zum Bürgerbüro ist barrierefrei.

Der Bekanntmachungstext findet sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung Landsberg am Lech unter: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

Stellungnahmen
Stellungnahmen können innerhalb des genannten Zeitraum schriftlich per Post (Stadt Landsberg am Lech, Stadtplanung, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (bauamt@landsberg.de) eingereicht werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und dem Stadtrat als Bestandteil der Entscheidungsgrundlage zur Beratung vorgelegt. Ein Anspruch auf Übernahme einzelner Anregungen besteht nicht.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Beteiligungsverfahrens und richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen


Landsberg am Lech, 06. Juli 2026
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin