Lechwehr

07.05.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Verfügung zur Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen, beschränkt-öffentliche Wegen und Ortsstraßen.


Einwendungen gegen die Einziehung wurden im Rahmen der Ankündigung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG (siehe amtliche Bekanntmachung vom 30.10.2025) nicht erhoben.

Es werden somit folgende Einziehungen verfügt:

6.1 Weg in den neuen Viehweidteilen von der Holzhauser Straße zur Iglinger Straße

Durch den Bau des Baugebietes „Bebauungsplan West III G“ wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 59 „Weg in den neuen Viehweidteilen von der Holzhauser Straße zur Iglinger Straße“ auf einer Länge von 276 m zurückgebaut. Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher entwidmet.

6.2 Weg in den neuen Viehweidteilen

Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 57 „Weg in den neuen Viehweidteilen“, mit einer Länge von 180 m, existiert nicht mehr, hat durch den Bebauungsplan „Wiesengrund“ seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher entwidmet.

6.3 Fußweg im Baugebiet „West III A“

Entwidmung einer Teilfläche (331 m2) des beschränkt-öffentlichen Weges „Fußweg im Baugebiet West III A“ wegen Verlust der Verkehrsbedeutung durch Wohnbebauung (Fl.-Nr. 921/95).

Anfangspunkt:                                    Einmündung in die Rotdornstraße
Endpunkt:                                           Westseite des Grundstückes Fl.-Nr.: 921/95
Fläche:                                               331 m2
Fl.-Nr.:                                                921/95; Gem. Landsberg

6.4 Fahrenheitstraße

Entwidmung einer Teilfläche der Ortsstraße Fahrenheitstraße (600 m2) wegen Änderung des Straßenverlaufes durch den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriepark Frauenwald IV“. Durch den Bebauungsplan wurde der Zusammenschluss zwischen der Franz-Kollmann-Straße und der Fahrenheitstraße durchgeführt. Die 600 m2 der Fahrenheitstraße wurden zurückgebaut.

Anfangspunkt:                                    Südlich der Fl.-Nr. 1461/114
Endpunkt:                                           55 m südlich der F.-Nr. 1461/114
Fläche:                                               600 m2
Fl.-Nr.:                                                1461/137 (TF); Gem. Landsberg

6.5 Lechstraße

Entwidmung einer Teilfläche der Lechstraße wegen Verlust der Verkehrsbedeutung. Durch den Umbau des Infanterieplatzes im Jahr 2004 wurde eine Fläche von ca. 450 m2 dem Inselbad zugeschlagen.

Anfangspunkt:                                    Südliches Ende der Lechstraße
Endpunkt:                                           Nordende des Floßgassenweges
Fläche:                                               485 m2
Fl.-Nr.:                                                974/25 (TF); Gem. Landsberg

6.6 Hofgraben

Entwidmung einer Teilfläche der Ortsstraße Hofgraben wegen Verlust der Verkehrsbedeutung. Die Fläche Fl.-Nr. 540/7, mit 68 m2, wurde im Jahr 2015 an den Eigentümer Hofgraben Hausnr. 459 verkauft.

Anfangspunkt:                                    Nordostecke Fl.-Nr. 618/0
Endpunkt:                                           Nordostecke Fl.-Nr. 613/0
Fläche:                                               68 m2
Fl.-Nr.:                                                540/7; Gem. Landsberg

6.7 Fußweg vom Bayertor zur Pössinger Straße

Entwidmung einer Teilfläche des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 28 „Fußweg vom Bayertor zur Pössinger Straße“ wegen Verlust der Verkehrsbedeutung.

Durch den ehemaligen Neubau des Weilheimer Kreisverkehr ging eine Länge von 20 m in die Fläche des Weilheimer Kreisverkehrs über.

Eine Länge von 75 m, Fl.-Nr. 1999/3 wurde in die Außenanlage der Grundschule in der Pössinger Straße integriert.

Eine Länge von 47 m ging für den Wohnungsbau Weilheimer Straße 6 a-e, Fl.-Nr. 2247/0, verloren.

Widmungsbeschränkung:                  Nur Fußgängerverkehr.

6.8 Schleifweg

Durch den Bau des Fachmarktzentrums wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 64 „Schleifweg“ auf einer Länge von 395 m zurückgebaut. Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher entwidmet.
(B-Plan Ost 1)

6.9 Bahnweg, öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 38

Ehemaliger Bahnübergang der Strecke Landsberg – Schongau auf Höhe des Industriegebietes Lechrain. Durch die Auflösung des Bahnüberganges im Jahr wird dieser wegen des Verlustes der Verkehrsbedeutung entwidmet.

Anfang:                                               B17
Ende:                                                  Eigentümerweg beim Bahnübergang
Länge:                                                10 m
Fl.-Nr.:                                                 2028/2 (TF); Gem. Erpfting

6.10 Wiesenring

Durch den Rückbau der ehemaligen Abbiegespur von der Schongauer Straße in den Wiesenring wurde eine Teilfläche der Ortsstraße Wiesenring zurückgebaut. Wegen des Verlustes der Verkehrsbedeutung wird diese Fläche von ca. 61 m2, mit den Flurnummer 2877/147 und 2877/148, entwidmet.
(B-Plan „Wiesengrund“ Nr. 2332)

6.11 Verlängerte Riegerstraße

Durch den Bau des Baugebietes „Bebauungsplan West III E“ wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 110 „Verlängerte Riegerstraße“ auf einer Länge von 103 m komplett zurückgebaut. Der Feldweg hat auf der gesamten Länge seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher entwidmet.

6.12 Schwiftinger Feld

Durch den Bau der neuen Ostumfahrung im Jahr 2003 (Staatsstraße 2057) hat der ehemalige Feldweg Nr. 75 „Schwiftinger Feld“ seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher entwidmet. Der öffentliche Feld- u. Waldweg lag in der Trasse der neuen Ostumfahrung und wurde auf einer Länge von 532 m komplett zurückgebaut.

6.13 Schwiftinger Feldweg

Durch den Bau der neuen Ostumfahrung im Jahr 2003 (Staatsstraße 2057) wurde eine 12 m lange Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 74 „Schwiftinger Feldweg“ zurückgebaut. Die Teilstrecke hat ihre Verkehrsbedeutung verloren und wird daher entwidmet.

6.14 Landsberger Grenzweg vom Reischer Weg zur Weilheimer Straße

Durch den Bau der neuen Ostumfahrung im Jahr 2003 (Staatsstraße 2057) hat der ehemalige Feldweg Nr. 27 „Landsberger Grenzweg vom Reischer Weg zur Weilheimer Straße“ auf einer Teilstrecke von 43 m seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher in diesem Bereich entwidmet. Der öffentliche Feld- u. Waldweg lag in der Trasse der neuen Ostumfahrung und wurde auf einer Länge von 43 m zurückgebaut.

6.15 Landsberger Grenzweg

Durch den Bau der neuen Ostumfahrung im Jahr 2003 (Staatsstraße 2057) hat der ehemalige Feldweg Nr. 24 „Landsberger Grenzweg“ seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher entwidmet. Der öffentliche Feld- u. Waldweg lag in der Trasse der neuen Ostumfahrung und wurde auf einer Länge von 1,068 km komplett zurückgebaut.

6.16 Fuhrweg

Eine 58 m lange nicht mehr existierende Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 9 „Fuhrweg“ befindet sich im Bereich der Landebahn des ehemaligen Flugplatzes.

Der öffentliche Feld- und Waldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 58 m entwidmet.

6.17 Spitalfeld Nr. 71

Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 71 „Spitalfeld“ hat auf 2 Teilstrecken seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 142 m entwidmet:

  1. Eine 70 m lange nicht mehr existierende Teilstrecke befindet sich im Bereich der Landebahn des ehemaligen Flugplatzes.
  2. Eine 72 m lange Teilstrecke hat ihre Verkehrsbedeutung durch den Neubau des Kreisverkehres an der Münchener Straße verloren (B-Plan Ost 4).
     

6.18 Spitalfeld Nr. 67

Eine 53 m lange nicht mehr existierende Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 67 „Spitalfeld“ befindet sich im Bereich der Landebahn des ehemaligen Flugplatzes.

Der öffentliche Feld- und Waldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 53 m entwidmet.

6.19 Fahrweg vom Schleifweg bis zum Unterfeldweg

Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 73 „Fahrweg vom Schleifweg bis zum Unterfeldweg“ hat auf 2 Teilstrecken seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 89 m entwidmet:

  1. Eine 37 m lange nicht mehr existierende Teilstrecke befindet sich im Bereich der Landebahn des ehemaligen Flugplatzes.
  2. Eine 52 m lange Teilstrecke hat ihre Verkehrsbedeutung durch den Neubau des Fachmarktzentrums verloren (B-Plan Ost 1).


6.20 Bachäckerstich

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Bachäckerstich“ war früher ein Stichweg der in den „Rauhe Seite Weg“ mündete. Durch den Bau der Gemeindeverbindungsstraße „Landsberger Straße“ wurde der Feldweg zurückgebaut und aufgelöst. Der öffentliche Feld- und Waldweg hat auf der gesamten Länge von 40 m seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher entwidmet.

6.21     5. Geräumtweg links der Buchloer Straße

Durch den Bau der neuen B17 im Jahr 2008 wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 105 „5. Geräumtweg links der Buchloer Straße“ auf einer Teilstrecke von 120 m zurückgebaut. Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 120 m entwidmet.

6.22     6. Geräumtweg links der Buchloer Straße

Durch den Bau der neuen B17 im Jahr 2008 wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 104 „6. Geräumtweg links der Buchloer Straße“ auf zwei Teilstrecken von 84 m und 120 m zurückgebaut. Der Feldweg hat auf diesen Teilstrecken seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 204 m entwidmet.

6.23     7. Geräumtweg links der Buchloer Straße

Durch den Bau der neuen B17 und den Umbau des Anschlussstelle West der A96 im Jahr 2008 wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 103 „7. Geräumtweg links der Buchloer Straße“ auf einer Teilstrecke von 118 m zurückgebaut. Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 118 m entwidmet.

6.24     8. Geräumtweg links der Buchloer Straße

Durch den Umbau der Anschlussstelle West der A96 im Jahr 2006 wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 102 „8. Geräumtweg links der Buchloer Straße“ auf einer Teilstrecke von 6 m zurückgebaut. Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 6 m entwidmet.

6.25     7. Geräumtweg recht der Buchloer Straße

Durch den Umbau der Anschlussstelle West der A96 im Jahr 2006 wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 46 „7. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße“ auf einer Teilstrecke von 182 m zurückgebaut.

Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 182 m entwidmet.

6.26 Weg in den neuen Viehweidteilen

Durch den Bau des Baugebietes „Bebauungsplan West III G“ wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 109 „Weg in den Viehweidteilen“ auf einer Länge von 215 m zurückgebaut. Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 215 m entwidmet.

6.27 Vorderer Kohlstattweg

  1. Durch den Bau der Gemeindeverbindungsstraße „Landsberger Straße“ wurde der öffentliche Feld- und Waldweg „Vorderer Kohlstattweg“ auf einer Teilstrecke von 13 m zurückgebaut. Der öffentliche Feld- und Waldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 13 m entwidmet.
  2. Durch die Erweiterung der Erpftinger Kiesgrube wurde der öffentliche Feld- und Waldweg „Vorderer Kohlstattweg“ auf einer Teilstrecke von 42 m zurückgebaut. Der öffentliche Feld- und Waldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 42 m entwidmet.


6.28     1. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße

Durch den Bau der Autobahnraststätte „Lechwiesen Süd“ wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 96 „1. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße“ auf einer Teilstrecke von 68 m zurückgebaut. Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 68 m entwidmet.

6.29     2. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße

Durch den Bau der Autobahnraststätte „Lechwiesen Süd“ wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 95 „2. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße“ auf einer Teilstrecke von 377 m zurückgebaut. Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 377 m entwidmet.

6.30     3. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße

Durch den Kiesabbau wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 94 „3. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße“ im nördlichen Bereich auf einer Teilstrecke von 513 m zurückgebaut und befindet sich mittlerweile in Privatbesitz.

Südlich der Autobahn wurde ebenfalls eine 93 m lange Teilstrecke des Feldweges zurückgebaut (Fl.-Nr.: 3095/4).

Beide Teilstrecken haben ihre Verkehrsbedeutung verloren und werden daher auf 603 m entwidmet.

6.31     5. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße

Durch den Bau des P + R Parkplatz an der der A96 West wurde eine Teilstrecke von 88 m des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 44 „5. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße“ zurückgebaut. Der Feldweg hat dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 88 m entwidmet.

6.32     6. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße

Durch den Umbau der Anschlussstelle West der A96 im Jahr 2006 wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 45 „6. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße“ in vier Teilbereichen zurückgebaut:

  1. 75 m, 3204 (TF)
  2. 34 m, 3200/2 (TF)
  3. 114 m, Fl.-Nrn. 3195/0 (TF), 3200/0 (TF), 3196/1 (TF)
  4. 68 m, Fl.-Nrn. 3160/3 (TF), 3160/4 (TF)


Der Feldweg hat auf diesen vier Teilstrecken seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 291 m entwidmet.

6.33     8.Geräumtweg rechts der Buchloer Straße

Durch den Umbau der Anschlussstelle West der A96 im Jahr 2006 wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 48 „8. Geräumtweg rechts der Buchloer Straße“ auf einer Teilstrecke von 8 m zurückgebaut.

Der Feldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 8 m entwidmet.

6.34 Verlängerte Lechfeldstraße

Durch den Bau der A96 und der Anschlussstelle Nord wurde der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 61 „Verlängerte Lechfeldstraße“ auf einer Strecke von 505 m komplett zurückgebaut. Der Feldweg hat auf der kompletten Länge seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher entwidmet.

6.35 Gewannenweg Nr. 5

Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 5 wurde im nördlichen Bereich auf 208 m aufgelöst und zurückgebaut, die Fl.-Nr. mit der des Feldes verschmolzen. Der öffentliche Feld- und Waldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 208 m entwidmet.

6.36 Kapellenweg

Durch den Bau der Gemeindeverbindungsstraße „Landsberger Straße“ wurde der öffentliche Feld- und Waldweg „Kapellenweg“ auf einer Teilstrecke von 14 m zurückgebaut. Der öffentliche Feld- und Waldweg hat auf dieser Teilstrecke seine Verkehrsbedeutung verloren und wird daher auf 14 m entwidmet.

Wirksamwerden
Die Verfügung gilt mit dem Tage, der auf die Bekanntmachung folgt, als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Landsberg am Lech) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Unterschrift oder in Abschrift für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBI 2007, S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.


Landsberg am Lech, den 07.05.2026
 

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin