Lechwehr

07.08.2026 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Erste Nachtragshaushaltssatzung für den

Zweckverband area61 – Innovationspunkt Penzing – Landsberg am Lech

für das Haushaltsjahr 2026

(nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde)

  1. Die Verbandsversammlung hat die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Nachtragshaushaltssatzung wird durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Landsberg am Lech veröffentlicht. Laut § 13 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes area61 – Innovationspunkt Penzing – Landsberg am Lech i. V. m. § 37 der Geschäftsordnung 2020 – 2026 für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech wird die Nachtragshaushaltssatzung vom 7. August 2026 bis 7. September 2026 in der Verwaltung der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Zimmer 2.11 niedergelegt.
     
  2. Die erste Nachtragshaushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile.

 

Landsberg am Lech, 06.08.2026

 

Moritz Hartmann

Zweiter Bürgermeister