Lechwehr

12.12.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplanvorentwurf „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ verbunden mit der 93. Änderung des Flächennutzungsplans
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB


Der Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3302 „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ verbunden mit der Einleitung zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. 

Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Mehrgenerationenpark Altöttinger    Weiher“ sowie der Beschluss zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Wo liegt das Plangebiet?
Der zu überplanende ca. 7,8 ha große Bereich befindet sich am nördlichen Stadtrand zwischen Altöttinger Weiher (im Süd-Osten) bzw. VR-Bank-Stadion (im Süden) und der Autobahn A 96 (im Norden). Im Westen grenzen oberhalb der von einer Lechterrasse gebildeten Hangkante die zwischen Bahnlinie und Augsburger Straße gelegenen Gewerbeflächen an, im Osten brachgefallene Grünflächen und Kraut-/Staudenfluren östlich der Altöttinger Straße.

Konkret tangiert sind die Flurstücke mit den Nummern 708/10, 1051 TF, 1094/2 TF, 1094/3 TF, 1095/14 TF, 1101 TF, 1116, 1117, 1118, 1119, 1121/1, 1121/2, 1125 TF, 1126 TF, 1132, 1133, 1134, 1135, 1137 und 1138, alle Gemarkung Landsberg am Lech.

Was ist der Planungsanlass?
Die Stadt Landsberg am Lech möchte den Wünschen der im Norden des Stadtgebietes ansässigen Sportvereine nachkommen, ihr Angebot durch zusätzliche Sportflächen und Sportanlagen angrenzend an die bestehenden Standorte zu erweitern. Das von der Stadt beauftragte Sportangebotsentwicklungskonzept kommt zu dem Ergebnis, dass die gewünschten Erweiterungen an den jeweiligen Standorten begründet und sinnvoll sind und dass die dazwischenliegenden Freiflächen die Chance eröffnen, das Sport- und Freizeitangebot um weitere frei zugängliche Flächen und Anlagen für alle Altersgruppen zu erweitern. Dieser generationsübergreifende Ansatz wird unter der Bezeichnung „Mehrgenerationenpark Altöttinger Weiher“ weiterverfolgt. Ein vom Stadtbauamt entwickelter Rahmenplan in zwei Varianten bietet die Grundlage für den weiteren Planungsablauf. Ziel ist ein zukunftsfähiges, landschafts- und nachbarschaftsverträgliches Gesamtkonzept mit einem ausgewogenen Angebot für alle Generationen.

Was sind die Planungsziele?

  • Stärkung des nördlichen Stadtgebietes mit Spiel- und Freizeitanlagen;
  • Bewegungsmöglichkeiten für alle Generationen;
  • barrierefreier Zugang zu allen Nutzungen;
  • Ersatz für den weggefallenen Beachvolleyballplatz am künftigen JuZe-Standort;
  • Baurecht für zwei Freilufthallen;
  • Baurecht für drei zusätzliche Tennisplätze (gedeckt und ungedeckt);
  • Erschließung zu Fuß, mit dem Rad und Pkw;
  • Erlebbarkeit der Uferzone des Altöttinger Weihers;
  • öffentliche WC-Anlage;
  • größtenteils öffentlich zugängliches Gelände, um niederschwellige Angebote und Zukunftstrends im Sportbereich zu fördern;
  • Gestaltung eines hochwertigen Freiraums im Hinblick auf die Anbindung an die freie Landschaft.
     

Wie gestaltet sich die aktuelle bauplanungsrechtliche Situation?
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (Grundsatz der Erforderlichkeit).

Durch die gegenständliche Planung soll Baurecht geschaffen werden, um den ansässigen Sportvereinen die Umsetzung ihrer Erweiterungswünsche zu ermöglichen. Die weiteren im Rahmenplan aufgezeigten Nutzungen, die der Landsberger Bevölkerung Bewegungsmöglichkeiten im Sinne des demographischen Wandels anbieten, können in Abhängigkeit von finanziellen Mitteln und Fördermöglichkeiten schrittweise geplant und umgesetzt werden. 

Der aktuelle Flächennutzungsplan weist den südlichen Bereich als Grünflächen mit den Zweckbestimmungen „Sportplatz“, „Tennisplatz“ und „Kleingärten“ aus. Im nördlichen Bereich werden landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Es gibt zwei Bebauungspläne deren Teilbereiche innerhalb des Projektgebietes liegen. Die Uferzone des Altöttinger Weihers im südöstlichen Geltungsbereich liegt im Bebauungsplan „Kleingartenanlage Altöttinger Weiher“. Der nördliche Teil der Jahnstraße wird aktuell vom Bebauungsplan „Jahnstraße“ erfasst. Im zentralen und nördlichen Bereich des Plangebietes liegen keine Bebauungspläne vor. Zur Umsetzung der Maßnahme müssen die aktuellen bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten angepasst bzw. geändert werden. Parallel zum Bebauungsplan ist auch die 93. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Wann und wo erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung?
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hängen vorgenannte Bauleitplanvorentwürfe (Planzeichnungen und textliche Festsetzungen), die Begründungen, die Umweltberichte und verschiedene Gutachten (Immissions- und Verkehrsgutachten) in der Zeit vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 19. Januar 2026 in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, im Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die kompletten Unterlagen finden sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/.

Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Der Vorraum zum Bürgerbüro und der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar. Der Bekanntmachungstext findet sich auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung Landsberg am Lech unter: https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/.

Wann ist die Verwaltung geöffnet und sind Terminvereinbarungen möglich?
Die Stadtverwaltung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder als E-Mail (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden.

Bei der Aufnahme einer Stellungnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische  oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. 

Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung durch das Stadtbauamt dem Landsberger Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt. 

Warum erfolgt die Beteiligung?
Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und können ihre Meinung zu der Planung äußern.

Was ist mit dem Datenschutz?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz. 

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben eingehen, erhalten die Einwender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Landsberg am Lech, 12. Dezember 2025
STADT LANDSBERG AM LECH

gez.
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin