Lechwehr

09.12.2025 - Amtliche Bekanntmachung der grossen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats, der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin / des Landrats am Sonntag, 08. März 2026

1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis

Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr,

mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

 

2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Anschrift des EintragungsraumsEintragungszeitenbarrierefrei
ja / nein

Stadt Landsberg am Lech
Katharinenstr. 1
86899 Landsberg am Lech

Bürgerbüro, ZVG, Erdgeschoss,
Zimmer 0.03

Montag-Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr
14:00-16:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr

zusätzlich:

Dienstag, 16.12.2025 16:00-20:00 Uhr
Samstag, 10.01.2026 09:00-12:00 Uhr

Hinweis: An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen.
An diesen Tagen besteht keine Eintragungsmöglichkeit:

Mittwoch, 24.12.2025 - Freitag, 26.12.2025
Mittwoch, 31.12.2025 - Freitag, 02.01.2026

ja


3. - entfällt -

4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech (E-Mail) beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
buergerbuero[at]landsberg[dot]de

5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Landsberg am Lech, 09.12.2025

Baumgartl
Oberbürgermeisterin