Lechwehr

10.07.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung „Erpftinger Straße, Staufenstraße, Wiesenring“ einschließlich der 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB
)

Die Mitglieder des Landsberger Stadtrates haben in ihrer Sitzung am 25. Juli 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Erpftinger Straße, Staufenstraße, Wiesenring“ sowie die damit verbundene Einleitung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die inzwischen gefertigten Bauleitplanvorentwürfe wurden vom Landsberger Stadtrat im Anschluss an die getroffenen Abwägungsbeschlüsse in den Sitzungen am 10. Juli 2024 und 25. September 2024 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.

Wo befindet sich das Plangebiet?
Das zu überplanende ca. 4,11 ha große Gebiet liegt am südwestlichen Landsberger Stadtrand. Es wird im Norden von der Erpftinger Straße sowie im Osten von der Staufenstraße begrenzt. Im Süden schließt sich das Baugebiet „Obere Wiesen“ an. Im Osten wird das Plangebiet von einer Waldfläche begrenzt, die sich im Anschluss an eine Wertstoffsammelstelle befindet. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücksnummern 684/3 (Teil; Straßenfläche Erpftinger Straße), 1823/5, 1871/19 (Teil; Straßenfläche Schwedenstraße), 1891/14 (Straßenfläche Staufenstraße), 1893, 1893/1 (Teilfläche; Verkehrsfläche Wiesenring), 1894, 1895, 1896, 1898, 1899, 1899/3, 1901, 1901/1 und 1904, alle Gemarkung Erpfting. Der genaue Umgriff der Bauleitpläne ist aus dem beigefügten Luftbild zu entnehmen, welches Bestandteil der Bekanntmachung ist. Mit Ausnahme eines Bestandsgebäudes auf zwei Grundstücken im Nordwesten des Geltungsbereichs ist das Areal heute unbebaut.

Was ist geplant?
Seit Jahren besteht in Landsberg am Lech eine hohe private Nachfrage nach Baugrundstücken und Mietwohnungen. Zur Versorgung der Bevölkerung mit qualitätsvollem und bezahlbarem Wohnraum hat die Stadt Landsberg am Lech daher die dreiseitig von Bebauung umgebenen, bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der Erpftinger Straße, Wiesenring und Staufenstraße erworben. In einer Entfernung von ca. 2 km zum Stadtzentrum soll das Areal zu einem zeitgemäßen, nachhaltigen und eigenständigen Wohnquartier mit einem vielfältigen Angebot für alle Lebensphasen entwickelt werden, welches sich trotz hoher Dichte gut in die vorhandenen baulichen und landschaftlichen Strukturen am Stadtrand einfügt.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist das Plangebiet, welches weitgehend im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB liegt, als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald dargestellt. Die aktuell bestehende planungsrechtliche Situation lässt die Umsetzung nicht zu. Es ist daher die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens verbunden mit der 57. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech im Regelverfahren erforderlich. 

Wann und wo erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von Montag, 28. Juli 2025 bis einschließlich Freitag, 1. September 2025 auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt. 

Dabei stehen für den Bebauungsplan folgende Unterlagen zur Verfügung:

  1. Planzeichnung
  2. Textliche Festsetzungen
  3. Begründung
  4. Umweltbericht
  5. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
  6. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
  7. Verkehrsgutachten
  8. Immissionsschutzgutachten
     

Folgende Unterlagen werden für die 57. Änderung des Flächennutzungsplans ausgelegt:

  1. Planteil
  2. Begründung
  3. Umweltbericht


Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Wie gestalten sich die Öffnungszeiten?
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer (Telefon: 0 81 91/1 28-2 63) oder elektronischer Terminvereinbarung (E-Mail: michael.menhofer@landsberg.de) auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen bereits vor?
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind neben den Umweltberichten, der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung und der saP auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nachstehender Behörden:

  • Stadtwerke Landsberg KU
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Landratsamt Landsberg am Lech als Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech als untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech als untere Naturschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.


Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgut Tiere
Aufforderung zur Nachkartierung bezüglich der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. Dabei hat auch eine Aussage zu eventuell vorhandenen Reptilien (insb. Zauneidechse) sowie zur Betroffenheit von Rote Liste Arten und nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten zu erfolgen.

Hinweis, dass der Verlust an Nahrungshabitaten und Wohnquartieren nicht durch wenige Vogelkästen ausgeglichen werden kann.

Vorgabe zur rechtzeitigen Abschaltung der Beleuchtung.

Anbringung von Wandbegrünungen.

Aufforderung bei allen Gebäuden Quartiere für Gebäudebrüter (Mauersegler, Haussperling, Hausrotschwanz, Fledermaus) zu schaffen und die Sicherung gegen Vogelkollisionen mit Glaswänden/Glasbauteile zu gewährleisten. 

Schutzgut Boden / Fläche
Ausgleichsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit den durch die Bebauung verbundenen Waldverlusten stehen.

Entsiegelung von befestigten Flächen und Umwandlung eines 355 m² großen Fichtenwaldes.

Hinweise zum Umgang mit einem vorhandenen geschützten Biotop.

Aufbau des Waldsaumes.

Aussagen zum Umgang mit vorgesehenen Ausgleichsflächen und Korrektur der Ausgleichsflächenberechnung.

Aufforderung zum Nachweis flächensparender Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten.

Aufforderung zur Auseinandersetzung mit dem im Stadtgebiet vorhandenen Innenentwicklungspotentialen (Stichwort: Innen- vor Außenentwicklung).

Aufforderung zur Beachtung des demographischen Wandels bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung.

Aufforderungen Neubaugebiete verstärkt auf bereits versiegelten Flächen wie Parkplätze und flache Gewerbebauten zu konzentrieren und so den Flächenverbrauch zu minimieren.

Hinweis auf die besondere Bedeutung von Flachland-Mähwiesen.

Schaffung eines deutlich breiteren Grünzuges im mittleren überplanten Bereich.

Erhalt von wertvollen Eichen in den Waldflächen.

Erstellung einer Positiv- und einer Negativliste der zu pflanzenden Bäume und Sträucher.

Verbot von Schotter- und Steingärten.

Erhalt der Straßenbegleitbäume in der Erpftinger Straße und Anpflanzung zusätzlicher Straßenbegleitbäume im Wiesenring.

Hinweis den belebten Oberboden und ggf. die kulturfähigen Unterböden zu schonen, getrennt abzutragen, fachgerecht zwischenzulagern, vor Verdichtung zu schützen und möglichst wieder seiner/ihrer Nutzung zuzuführen.

Behördliche Abstimmung von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen, falls im Zuge der Baumaßnahme gefahrenverdächtige Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen vorgefunden werden.

Schutzgut Klima
Beachtung der Klimaneutralität bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen.

Beachtung der räumlichen Auswirkungen von Klimaänderungen und von klimabedingten Naturgefahren bei allen raumbedeutenden Planungen und Maßnahmen.

Das Gebiet sollte zur maximalen Solarnutzung entwickelt, eine Verwendung fossiler Energie ausgeschlossen und eine Nahwärmeversorgung etabliert werden.

Vorschlag zur Umsetzung des sogenannten „Schlammstadtprinzips“.

Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.

Oberirdische Parkplätze sollten durch Tiefgargen oder ein Parkhaus ersetzt werden.

Schutzgut Wasser
Hinweis zur Aufnahme von Festsetzungen, um Schäden durch Überflutungen infolge von Starkregen zu minimieren. 

Hinweis auf die geringe Grundwasserschutzfunktion der Deckschichten.

Aufforderung Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, um das Wasser an Ort und Stelle dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen und die Grundwasserneubildung zu fördern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass unterirdische Versickerungsanlagen ohne geeignete Vorreinigung nicht zulässig sind und mit entsprechenden Filterschichten ausgestattet werden müssen.

Vorschlag zur Nutzung von gesammelten Niederschlagswasser als Brauchwasser z.B. für die Gartenbewässerung und die Toilettenspülung.

Schutzgut Mensch
Einholung eines schalltechnischen Gutachtens. Darin sind die Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr der Erpftinger Straße, die vorhandene gewerbliche Nutzung und die Nutzung des Parkplatzes sowie der Wertstoffsammelstelle am Wiesenring zu untersuchen. Auch Lichtimmissionen durch die Tiefgaragenausfahrten sind zu beurteilen.


Wie können Stellungnahmen abgegeben werden?
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder elektronisch (michael.menhofer@landsberg.de) eingereicht werden. Bei einer Aufnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung gebeten (Telefonnummer: 0 81 91/1 28-2 63, E-Mail: michael.menhofer[at]landsberg[dot]de). 

Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt. 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem    Bayerischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich ausgehängt wird.


Landsberg am Lech, 10. Juli 2025
STADT LANDSBERG AM LECH

gez. 
Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin