Lechwehr

10.12.2025 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Papierbach, 1. Änderung“

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Landsberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2025 den Bebauungsplan (Nr. 2151) „Am Papierbach, 1. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan mit Bekanntmachung durch Aushang an den offiziellen Aushangtafeln der Stadt Landsberg am Lech am 12. Dezember 2025 in Kraft. Der Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Bauordnungsamt der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstr. 1, Zimmer 1.23, 86899 Landsberg am Lech während der Dienststunden bereitgehalten. Außerhalb der allgemeinen Dienststunden können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel.: 0 81 91/1 28 - 2 40, E-Mail: claus.mueller[at]landsberg[dot]de). Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist auch auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ zu finden.

Örtliche Lage
Das überplante ca. 2,6 ha große Gebiet liegt westlich der Landsberger Altstadt bzw. westlich des Lechs und erstreckt sich über einen Teil des Gebiets der ehemaligen Pflugfabrik zwischen der Bahnlinie Landsberg am Lech – Kaufering im Westen und der Von-Kühlmann-Straße im Osten. Im Norden grenzt das Areal an den Herbstweg und im Süden an das Baufeld D an. 

Planungsinhalt
Aufgrund des Umfangs der im Rahmen von Baugenehmigungen erteilten Befreiungen und anstehender Umplanungen sieht die Stadt Landsberg am Lech die Veranlassung, die baurechtlichen Bedingungen im Zuge der gegenständlichen Planung zu prüfen, im Wege der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2151 städtebaulich anzugleichen und neu zu ordnen. Dabei bleiben die wesentlichen Planungsgrundlagen wie Art der Nutzung, Lage der Bauräume, Erschließung etc. unverändert. 

Die Bebauungsplanänderung Nr. 2151 ersetzt dabei den Bebauungsplan 2150 „Am Papierbach“ im Geltungsbereich. Die Bebauungsplanänderung wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan, bzw. dessen 15. Änderung, entwickelt. Damit wurde keine Flächennutzungsplanänderung /-anpassung erforderlich.

Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 BauGB:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen, die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Der Entschädigungspflichtige kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (§ 44 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

Hinweis nach §§ 214 und 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens‑ und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Landsberg am Lech, 10. Dezember 2025
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin