Lechwehr

12.09.2024 - Amtliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt

Bebauungsplanverfahren mit Grünordnung „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ einschließlich der 73. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech
Hier: Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB
)

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Landsberger Stadtrats hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2017, aktualisiert in der Sitzung des Stadtrates am 28. Oktober 2020, die Aufstellung des Bebauungsplans „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ verbunden mit der Einleitung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Die inzwischen gefertigten Bauleitplanvorentwürfe wurden vom Landsberger Stadtrat im Anschluss an die getroffenen Abwägungsbeschlüsse in der Sitzung am 24. Juli 2024 gebilligt und die Auslegung bzw. Einleitung der förmlichen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) beschlossen.

Wo liegt das Plangebiet?
Der zu überplanende Bereich liegt in Norden des Stadtgebiets und umfasst das mit einem Lebensmitteldiscount-, einem Drogeriemarkt und Parkplätzen bebaute Grundstück Augsburger Straße 60/62, 86899 Landsberg am Lech, Flur Nr. 4279, Gemarkung Landsberg am Lech. Das Gebiet liegt in einem bestehenden, im unmittelbaren Umfeld stark gewerblich geprägten Mischgebiet. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Augsburger Straße begrenzt. Nördlich schließt sich ein Schnellrestaurant, im Süden ein Gewerbebetrieb an das Bebauungsplangrundstück an. Im Osten liegt die eingleisige Bahnstrecke Kaufering-Landsberg, die auf ihrer östlichen Seite von einem Fuß- und Radweg flankiert wird. Mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 65 m in ost-westlicher und ca. 150 m in nord-südlicher Richtung umfasst der Geltungsbereich der Bauleitpläne ca. 0,91 ha.

Was ist geplant?
Nach der im Jahr 2016 erfolgten Neuerrichtung des Drogeriemarkts im Süden des Grundstücks will der Grundstückseigentümer auch den aus den 1990er Jahren stammenden Discountmarkt im Norden durch einen Neubau ersetzen. Die geplante Umstrukturierung und Erweiterung soll zu einer zeitgemäßen, großflächigen Ladenstruktur beitragen.

Ziel und Zweck der Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen zum Neubau eines großflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.100 m² zu schaffen. Voraussetzung dafür ist die Ausweisung eines Sondergebietes „großflächiger Einzelhandel“.

In die Planung integriert ist auch der bestehende Drogeriemarkt mit einer Grundfläche von 1.100 m² und einer Verkaufsfläche von 800 m². Dieser soll die Möglichkeit einer geringfügigen Erweiterung von maximal 170 m² nach Osten für Lager-, Vorbereitungs- und Sozialräume erhalten. Die Verkaufsfläche bleibt jedoch unverändert.

Weitere Zielsetzung der Stadt Landsberg am Lech ist es, im Rahmen einer langfristigen städtebaulichen Gesamtentwicklung, entlang der Augsburger Straße einen belebten Einkaufsboulevard mit Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnnutzung zu schaffen. Hierzu hat die Stadt Landsberg am Lech im Jahre 2014 einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeiten lassen, der auf der Ostseite der Augsburger Straße die Situierung der neu geplanten Baukörper in Richtung Augsburger Straße vorsieht. Die Erschließungs- und Parkierungszonen sollen langfristig nach Osten in Richtung Bahn verlagert werden.

Was geschieht mit dem bestehenden Bebauungsplan?
Im Umgriff des Geltungsbereichs wird der aktuell geltende Bebauungsplan „Nördliches Baugebiet –MI zwischen Bahnlinie Kaufering-Landsberg und B 17“ durch den neuen Bebauungsplan „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ komplett ersetzt.

Wie gestaltet sich die Darstellung im Flächennutzungsplan?
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Landsberg am Lech aus dem Jahre 2001 ist für den überplanten Bereich eine gemischte Baufläche gemäß § 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt. Aus diesem Grund ist parallel zum Bebauungsplan die 73. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dabei wird die Umwidmung von einer gemischten Baufläche hin zu einem Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB angestrebt.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird von
Montag, 23. September 2024 bis einschließlich Freitag, 25. Oktober 2024
auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/ durchgeführt. Dabei stehen die beiden Bauleitplanentwürfe mit den zeichnerischen und textlichen Teilen, die Begründungen, der gemeinsame Umweltbericht, die schalltechnische Untersuchung und die nachstehend aufgeführten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zur Verfügung.

Ferner hängen vorgenannte Unterlagen im Auslegungszeitraum in der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, Erdgeschoss, Vorraum zum Bürgerbüro, an Ständerwänden während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die gesamten Unterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im Bauordnungsamt der Stadtverwaltung Landsberg am Lech, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Vorraum zum Bürgerbüro als auch der Auslegungsraum im Bauordnungsamt sind mit Hilfe eines Aufzuges behindertengerecht erreichbar.

Öffnungszeiten
Die Stadtverwaltung Landsberg am Lech ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Papierunterlagen ist nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/ 1 28 - 2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten möglich.

Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Bestandteil der ausgelegten umweltbezogenen Unterlagen sind neben dem gemeinsamen Umweltbericht auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und des Landratsamtes Landsberg am Lech als untere Bodenschutzbehörde (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen enthalten u.a. die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

Schutzgut Boden / Fläche / Luft
Aufforderung mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen Stichwort „flächensparende Mehrfachnutzung“ (z.B. durch die Zulassung mehrerer Vollgeschosse).

Anregung zur Dachflächenbegrünung mit Gräsern und Wildkräutern.

Aufgrund vorliegender Kenntnisse von Verfüllbereichen und einer nicht eindeutig lateral abgegrenzten Verdachtsfläche sollen zur Verhinderung von unkontrollierten Schadstoffverlagerungen Anforderungen zur Rückbau- und Aushubüberwachung festgesetzt werden.

Soweit Deponiegase nicht ausgeschlossen werden können, sind Bodenluftuntersuchungen vorzunehmen.

Schutzgut Wasser 
Aufforderung zur Einbeziehung weiterer Festsetzungen um Überflutungen und Schäden durch Starkregenereignisse zu minimieren.

Anregung zur Überdachung der Parkplatzflächen. Dadurch weniger Räumdienst im Winter, weniger Einsatz von Salz. Nutzung des unverschmutzten Dachflächenwassers verbunden mit einer energetischen Nutzung (PV-Anlage).

Stellungnahmen während der Auslegung
Während der vorgenannten Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren abgeben. Diese können zum Beispiel schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadt Landsberg am Lech, Bauordnungsamt, Katharinenstraße 1, 86899 Landsberg am Lech) oder elektronisch (claus.mueller[at]landsberg[dot]de) eingereicht werden. Bei einer Aufnahme zur Niederschrift wird um vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung unter der Nummer 0 81 91/1 28-2 40 bzw. per E-Mail unter claus.mueller[at]landsberg[dot]de gebeten. Alle Stellungnahmen werden nach Auswertung und Überprüfung dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt (Abwägung). Der Stadtrat entscheidet, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der Bauleitpläne führt.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Landsberg am Lech deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung i.V.m. § 3 BauGB und dem Bay. Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können aus dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, welches öffentlich im Bürgerbüro ausgehängt wird.


Landsberg am Lech, 12. September 2024
STADT LANDSBERG AM LECH

Doris Baumgartl
Oberbürgermeisterin